Reparaturmassnahmen im Ausbauschritt 2035. In welchen Regionen braucht es zusätzliche Massnahmen?
24.4572 · Interpellation · 2024-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Es braucht eine Revision des Ausbauschritts 2035. Veränderte Planungsgrundlagen der SBB zu Gunsten eines robusten Fahrplans und ihr Verzicht auf das kurvenschnelle Fahren mit dem neuen Doppelstockzug führen dazu, dass das Angebotskonzept 2025 überarbeitet werden muss. Ende November 2024 teilte das BAV mit, dass für diese „Reparaturmassnahmen“ im Ausbauschritt 2035 ein zusätzlicher Finanzbedarf von bis zu 14 Milliarden Franken für die nächsten rund 20 Jahre besteht.
Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:
In welchen Regionen sind welche Reparaturmassnahmen zu welchen Kosten vorgesehen?
Welche weiteren Faktoren ausser dem Wako-Ersatz haben sich verändert, dass derart hohe Mehrkosten zu erwarten sind?
Wie hoch sind die Mehrkosten, die auf die angepasste Kostenberechnungsmethode und neuen Risikozuschläge des Bundes?
Bis wann sind die weiteren internen und externen Abklärungen zu erwarten, die den hohen Finanzbedarf kritisch hinterfragt?
Ist geplant, alle Reparaturmassnahmen zu Gunsten eines robusten Fahrplans innerhalb des Ausbauschritts 2035 zu realisieren oder gibt es andere Überlegungen?
Werden die Reparaturmassnahmen einer Kosten-Nutzung-Prüfung (NIBA) unterzogen und neu priorisiert?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Da die Planungen für die Konsolidierung des Angebotskonzepts 2035 und für die Botschaft 2026 zum Bahnausbau noch laufen, äussert sich der Bundesrat derzeit nicht zu den konkreten Infrastrukturmassnahmen, welche notwendig sind, um den Angebotsausbau gemäss Ausbauschritt 2035 umsetzen zu können. Die entsprechenden Massnahmen werden zu gegebenem Zeitpunkt im Rahmen einer Vernehmlassungsvorlage vorgelegt.
2. Die Konsolidierung des Angebotskonzepts 2035 (AK 35) hat verschiedene Auslöser. Der Verzicht auf die Wankkompensationstechnologie beim neuen Fernverkehrs-Doppelstockzug der SBB ist nur einer der wesentlichen Faktoren. Weiter stellt die SBB aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre fest, dass die Stabilität des Angebotskonzepts mit den vor 10 Jahren definierten Parametern nicht mehr gewährleistet ist. Das Netz ist aufgrund der steigenden Verkehrsleistung und des erhöhten Baustellenbedarfs seit Jahren stark ausgelastet. Dadurch haben selbst einzelne Verspätungsereignisse weitreichende Auswirkungen. Neue Mess- und Simulationsmethoden haben zudem gezeigt, dass die bisher berechneten technischen Fahrzeiten in der Realität oftmals nicht erreicht werden können.
Die SBB hat vor diesem Hintergrund in den letzten Jahren verschiedene Entscheidungen zur Stabilisierung des Betriebs und zur Erreichung der Pünktlichkeitsziele getroffen, welche die Anpassung der Planungsparameter erforderlich machen. Der geplante Fahrplan 2035 kann nur stabil und zuverlässig umgesetzt werden, wenn zusätzliche Fahrzeitreserven eingeplant und zusätzliche Ausbauten realisiert werden.
3. Zur vollständigen Realisierung des Angebotskonzepts AK35 wären neben den beschlossenen Ausbauprojekten des Ausbauschrittes 2035 weitere bauliche Massnahmen erforderlich. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf wird auf 14 Milliarden Franken geschätzt.
Bei den beschlossenen Ausbauprojekten des Ausbauschrittes 2035 betragen die von den Infrastrukturbetreibern ermittelten Mehrkosten per 30.6.2024 rund 3 Milliarden Franken gegenüber dem Bundesbeschluss über die Erhöhung des Verpflichtungskredits für den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur vom 26. Februar 2024. Die Projektkosten sind demnach deutlich höher als mit den bisherigen Zuschlägen angenommen.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will künftig solche Kostenentwicklungen früher erkennen und in der Planung antizipieren. Es hat deshalb im März 2024 den «Leitfaden zur Ermittlung der Kosten von Ausbauvorhaben» von 2016 aktualisiert. Dabei blieben die Art und Methodik der Kostenermittlung unverändert, hingegen wurden die Zuschläge angepasst, welche mögliche Risiken bepreisen. Diese Methodik dient der Ermittlung der Kosten eines Ausbauschrittes in den frühen Planungsphasen.
Der Finanzbedarf für neue, noch nicht beschlossene bauliche Massnahmen wird auf rund 11 Milliarden Franken geschätzt. Diese Massnahmen wurden im Rahmen der Konsolidierung des AK35 geplant und mittels des aktualisierten Leitfadens bepreist. Dies hat zur Folge, dass die Kostenschätzung präziser wird und bei den neuen Projekten weniger Mehrkosten zu erwarten sind. Den genauen Betrag der Mehrkosten, der auf die angepasste Methodik zurückzuführen ist, kann das BAV nicht beziffern. Er dürfte gemäss einer groben Schätzung in der Grössenordnung von 1-2 Milliarden Franken liegen.
4. Diese Abklärungen laufen bis im Herbst 2025.
5. Diese Frage ist Gegenstand der laufenden Überprüfungen.
6. Ja, es erfolgt eine NIBA-Gesamtbewertung des Angebotskonzepts 2035.