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24.4590 · Motion · 2024-12-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

In Nationalrat geplant

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zuhanden der Eidgenössischen Räte eine Ergänzung des Kartellgesetzes (KG; SR 251) auszuarbeiten. Damit soll das Instrument der Sektoruntersuchung eingeführt werden, welches ermöglicht, strukturelle Wettbewerbsprobleme in bestimmten Branchen zu analysieren, ohne dass ein konkreter Verdacht auf einen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen muss.

Begründung

Die steigende Komplexität moderner Märkte führt zu wachsenden Herausforderungen. Einige Märkte weisen gravierende strukturelle Wettbewerbsprobleme auf: bspw. in den Bereichen Digitalisierung (Plattformmärkte wie Online-Marktplätze oder Suchmaschinen), Energieversorgung (Liberalisierung und Wettbewerb in der Strom- und Gasversorgung) und Lebensmittelhandel (Strukturen im Einzelhandel, insbesondere im Hinblick auf Preisgestaltung und Marktmacht).

Der Wettbewerbskommission (WEKO) stehen präventive und reaktive Instrumente zur Verfügung, um Kartellverstösse zu verhindern und zu sanktionieren. Der Einsatz erfolgt jedoch nicht so, dass die aktuellen strukturellen Wettbewerbsprobleme wirksam andressiert würden. Erklärt wird dies damit, dass die WEKO nur bei konkretem Verdacht auf Wettbewerbsverstösse wie Kartellabsprachen oder Missbrauch von Marktmacht aktiv werden möchte. Bspw. mit Ergänzung oder Präzisierung der bestehenden Artikel 26 und 27 (KG, SR 251).

Demgegenüber verfügen die Wettbewerbsbehörden der EU mit der Sektoruntersuchung seit Jahren über ein effektives Instrument, um strukturelle Probleme zu untersuchen.

Faire Märkte Schweiz hat kürzlich eine Anzeige wegen Verstössen marktbeherrschender Unternehmungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für Brotgetreide bei der Weko eingebracht. Die lancierte Marktbeobachtung erwies sich jedoch als unergiebig.

Die Einführung der Sektoruntersuchung würde es der WEKO ermöglichen, Märkte auch präventiv zu analysieren, auch ohne hinreichende Verdachtsmomente. Das Instrument kann dazu beitragen, strukturelle Barrieren wie Marktzutrittsschranken, Informationsasymmetrien oder Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Die Einführung von Sektoruntersuchungen im Kartellgesetz würde die Wettbewerbsbehörden stärken, Markttransparenz fördern und langfristig die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs verbessern sowie der WEKO die gleichen Instrumente geben, über die die EU-Wettbewerbsbehörden verfügen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Einführung des für die Schweiz neuen Instruments der wettbewerbsrechtlichen Sektoruntersuchung würde den Wettbewerbsbehörden neue, möglicherweise weitreichende Kompetenzen und Interventionsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Gleichzeitig würde es voraussichtlich zu neuen administrativen Belastungen der Unternehmen führen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass dieses Instrument und dessen mögliche Ausgestaltung vor einer Einführung grundlegend zu evaluieren und einer fundierten Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen sind. Im Rahmen der Erfüllung des überwiesenen Postulats 23.3444 WAK-N «Zusammenschluss von UBS und CS. Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung» prüft der Bundesrat derzeit die Vor- und Nachteile des Instruments der wettbewerbsrechtlichen Sektoruntersuchung. Er wird den Postulatsbericht bis Ende 2025 vorlegen und somit eine entsprechende Auslegeordnung bereitstellen. Die Ergebnisse des Postulatsberichts sollen abgewartet werden, bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.