Lexipedia

24.4647 · Motion · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die wirksame Regulierung des Exports von in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmitteln (PSM) sicherzustellen, indem er

  1. alle seit 2019 verbotenen PSM umgehend in die Listen der von Ausfuhrkontrollen und -Beschränkungen betroffenen PSM aufnimmt;

  2. künftig eine regelmässige, unbürokratische Aktualisierung dieser Listen sicherstellt, indem er dem Bundesamt für Umwelt die dazu nötigen Kompetenzen überträgt;

  3. Exporte von verbotenen PSM stoppt, wenn diese in Drittstaaten die Umwelt oder Gesundheit gefährden. Dies gilt insbesondere für Chlorothalonil, Cyproconazol, Diquat, Propiconazol und Thiamethoxam.

Begründung

Seit 2019 wurden in der Schweiz rund 80 Pflanzenschutzmittel aufgrund von Gesundheits- oder Umweltbedenken vom Markt genommen. Trotzdem dürfen diese PSM nach wie vor in der Schweiz hergestellt und exportiert werden. Dies, obwohl der Bundesrat 2020 die Ausfuhr von verbotenen PSM eingeschränkt und teilweise verboten hat, mit dem Ziel, PSM-Exporte besser zu kontrollieren und den Umwelt- und Gesundheitsschutz in Einfuhrstaaten zu fördern. Diese Bestimmungen gelten jedoch nicht für PSM, die seit 2019 verboten wurden: Exporte dieser Stoffe entgehen jeder behördlichen Kontrolle. Der Grund ist eine verschleppte Aktualisierung der entsprechenden Stofflisten (in der EU werden dieselben Listen jährlich aktualisiert). Nun zeigen Recherchen von Nichtregierungsorganisationen, dass die Schweiz gemäss Daten der EU weiterhin verbotene PSM exportiert, darunter das Bienengift Thiamethoxam, das für Anwender hochgiftige Diquat, sowie die fortpflanzungsgefährdenden Stoffe Propiconazol und Cyproconazol. In den letzten Jahren belief sich dieser Handel demnach jeweils auf mehrere hundert Tonnen. Weil die Schweizer Behörden diese Exporte nicht erfassen, bleiben das genaue Ausmass und die eigentlichen Zielländer ausserhalb der EU unbekannt. Fest steht: diese Exporte widersprechen den mit den Bestimmungen von 2020 verfolgten Zielen des Bundesrates, wonach Schweizer PSM-Exporte die Umwelt oder Gesundheit in Drittstaaten nicht gefährden sollen. Wenn – wie bei den genannten PSM – eine solche Gefährdung besteht, sollte der Export verboten werden. Solche Exporte schaffen auch ungleiche Produktionsbedingungen für die Schweizer Landwirtschaft, welche diese PSM nicht anwenden kann.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat mit der Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) vom 14. Oktober 2020 (AS 2020 4675) fünf gesundheits- und umweltgefährdende Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und Pflanzenschutzmittel, die diese Wirkstoffe enthalten, einem Ausfuhrverbot unterstellt. Für weitere 104 Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und Pflanzenschutzmittel, die diese Wirkstoffe enthalten, wurde eine Bewilligungspflicht für Ausfuhren erlassen. Derzeit laufen Abklärungen zu Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen, die in der Schweiz seit 2019 nicht mehr zugelassen sind. Geprüft wird, ob diese einer Melde- oder Bewilligungspflicht bei Ausfuhren oder einem Ausfuhrverbot unterstellt werden müssen. Ein Ausfuhrverbot der von der Motionärin genannten fünf Wirkstoffe würde diesen Abklärungen vorgreifen. Die geforderte Aktualisierung der Ausfuhrregelungen soll in der Kompetenz des Bundesrats verbleiben und jeweils nach einem ordentlichen Vernehmlassungsverfahren erfolgen. Die Vernehmlassung zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 hat gezeigt, dass diesbezüglich die Interessen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes einerseits und der Wirtschaft andererseits von grosser Bedeutung sind. Im Übrigen wäre eine automatische Übernahme der Stofflisten und der Regelung der Europäischen Union nicht sinnvoll: Die Liste der EU zu Ausfuhrverboten beschränkt sich auf in der POP-Konvention (SR 0.814.03) geregelte Stoffe, die in der Schweiz durch eigenständige Verbote in Anhang 1.1 der ChemRRV abgedeckt sind. Die Listen der EU zu Ausfuhrmeldung und -bewilligung hingegen enthalten auch Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz gar nie zugelassen waren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.