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24.4662 · Interpellation · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Holz-Recycling-Rate ist in der Schweiz mit 8% sehr tief. Auf der anderen Seite werden 40% des geschlagenen Holzes direkt verbrannt. Fehlende Infrastruktur führt zudem zu Altholzexporten ins Ausland, wo es meist thermisch verwertet wird. Laut der jüngst publizierten Empa-Studie könnte eine bessere Kaskadennutzung von Holz dessen CO₂-Speicherfunktion länger erhalten und so die Klimaziele unterstützen. Eine nachhaltige, kreislauforientierte Holznutzung würde Umwelt und Wirtschaft stärken. Es braucht dringend Massnahmen, um Holz länger im Stoffkreislauf zu halten und die Ressourcenverschwendung zu reduzieren. Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die niedrige Recycling-Rate von nur 8 % bei Altholz in der Schweiz?

  2. Plant der Bundesrat Massnahmen, um die Kaskadennutzung von Holz zu fördern?

  3. Gibt es Überlegungen, die Holzsortier- und Recycling-Infrastruktur in der Schweiz auszubauen?

  4. Wie könnte verhindert werden, dass Altholz ins Ausland exportiert und dort thermisch verwertet wird?

  5. Welche Schritte unternimmt der Bundesrat, um die CO₂-Speicherfunktion von Holz länger zu nutzen und die Erreichung der Klimaziele zu unterstützen?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Der Bund strebt mit seiner Ressourcenpolitik Holz 2030 eine nachhaltige und ressourceneffiziente Verwertung von Holz an, wobei beim erneuerbaren Rohstoff Holz meist eine Kaskadennutzung zu bevorzugen ist. Der Recycling-Rate von 8 Prozent liegen die aktuellen technischen Möglichkeiten sowie die noch mangelnde Wirtschaftlichkeit in der Holzverwertung zu Grunde. 2) Die Allokation von Rohstoffen kann am besten durch den Markt gesteuert werden. Der Bund ergreift keine direkten Massnahmen zur Förderung von Produkten im Sinne einer Kaskadennutzung. Der Bund fördert hingegen gestützt auf Artikel 34a des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0) den Absatz und die Verwertung von nachhaltig produziertem Holz. Dies beispielsweise mit Grundlagen (z. B. Leitfäden) oder überbetrieblichen und vorwettbewerblichen Projekten zur Wiederverwendbarkeit von Holzprodukten (z. B. zur Wiederverwendung von Brettschichtholz). 3) Entsprechende Investitionsentscheide liegen in der Zuständigkeit der Wirtschaftsakteure. Der Bund kann allfällige notwendige Rahmenbedingungen verbessern oder schaffen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) führt dazu regelmässig Gespräche mit Unternehmen der Holzwirtschaft mit dem Ziel, die Verwendung von Altholz zu steigern und damit die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Informationen zum Thema Recycling von Holz im Baubereich bietet u.a. die Publikation Lignatec 36/2023 «Wiederverwertung von Bauholz für tragende Zwecke» des Dachverbands Lignum Holzwirtschaft Schweiz. 4) Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 22.3310 Suter «Abhängigkeit von fossilen Energien reduzieren mit dem Ersatz von Heizungen und Fenstern sowie der Nutzung von Schweizer Altholz und Solarthermie für die Wärmeerzeugung» ausführte, findet der Export von kontrollpflichtigen Holzabfällen (gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen [VeVA; SR 814.610]) mehrheitlich zum Zweck der stofflichen Verwertung statt. 2023 wurden beispielsweise 210 800 Tonnen kontrollpflichtige Holzabfälle exportiert, wovon lediglich 31 500 Tonnen (rund 15 %) thermisch verwertet wurden. Der Rest wurde für stoffliche Zwecke verwendet. In der Schweiz sind in diesem Zeitraum 599 300 Tonnen thermisch (rund 93 %) und 47 000 Tonnen (rund 7 %) stofflich verwertet worden. Entsprechend sind weniger als vier Prozent der in der Schweiz anfallenden Holzabfälle im Ausland thermisch verwertet worden. Aus Sicht des Bundesrates sind keine Massnahmen in Bezug auf kontrollpflichtige Altholz-Exporte zu treffen. 5) Eines der grössten CO2-Kompensationsprojekte in der Schweiz (0055 Anrechnung der Senkenleistung von Schweizer Holz als CO2-Kompensationsmassnahme) macht die Speicherleistung in Holzprodukten geltend. Dieses Projekt ist bis mindestens 2030 zugelassen und führt zu zusätzlicher CO2-Speicherung in Holzprodukten. Zudem gibt es im Gebäudeprogramm zwei Massnahmen, welche Neubauten fördern. Bei den dazugehörigen Anforderungen insbesondere der Bilanzierung der Treibhausgasemissionen hat Holz mit seinen positiven Eigenschaften entsprechende Vorteile. Mit Artikel 35j des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) kann der Bundesrat Anforderungen an die Verwendung umweltschonender Baustoffe und Bauteile festlegen, sodass u.a. die klimaschonenden Eigenschaften von Holz berücksichtigt werden. Zurzeit laufen Abklärungen zu möglichen Ausführungsbestimmungen.