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24.4668 · Interpellation · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Im Fleisch von Kälbern und in der Milch von Kühen haben die St. Galler Behörden hohe PFAS-Werte gemessen, zum Teil über den Grenzwerten. Die problematischen Konzentrationen wurden zuerst im Boden festgestellt und dann in den landwirtschaftlichen Produkten. In der Folge erliessen die Behörden ein Verkaufsverbot für die Produkte von mehreren Bauernbetrieben.

Zurzeit werden in der ganzen Schweiz Tests durchgeführt, um die Kontamination von Böden durch PFAS zu überprüfen. Bereits Anfang Jahr hatte der Bund angepasste Grenzwerte für PFAS in Fleisch, Fisch und Eiern publiziert, welche seit dem 1. August dieses Jahres gelten. Wie mit PFAS in anderen Lebensmitteln oder in besonders schützenswerten Gebieten umzugehen ist, ist hingegen noch unklar. Es fehlt eine belastbare Datengrundlage zum Ausmass und zur Verteilung von PFAS.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. PFAS kann laut Oekotoxzentrum selbst in Biotopen von nationaler Bedeutung in hohen Mengen gemessen werden, eine Luftverfrachtung der “Ewigkeits-Chemikalien” ist nicht ausgeschlossen. Wie ist das Konzept des Bundesrates zur Erfassung der PFAS-Belastung in verschiedenen Regionen? Werden Messungen auf privatem und auf öffentlichem Grund durchgeführt? Werden Wälder und Schutzgebiete bei den Messungen mitberücksichtig?

  2. Bisher wurde die Belastung von Grundwasser im Rahmen der Nationale Grundwasserbeobachtung (NAQUA) untersucht. Lässt der Bundesrat auch die Belastung von Oberflächengewässern durch PFAS untersuchen?

  3. Bis wann gedenkt er einen Gesamtüberblick über die Ergebnisse zu publizieren?

  4. Ist ein Moratorium zur Ausbringung von PFAS-haltigen Stoffen – im Sinne des Vorsorgeprinzips – denkbar?

  5. Bei anderen problematischen Stoffen mussten in der Vergangenheit Grenzwerte nach unten korrigiert werden, was grosse Herausforderungen mit sich brachte (siehe Chlorothalonil). Im Unterschied zu diesen Stoffen baut sich PFAS weder im Boden noch im Grundwasser oder in unserem Körper ab. Was würde es bedeuten, wenn die Grenzwerte von PFAS auf Grund von wissenschaftlichen Erkenntnissen nach unten korrigiert werden müssten?

Stellungnahme des Bundesrates

1) PFAS-Belastungen wurden bisher in verschiedenen Umweltbereichen und Regionen gemessen. Um eine erste Übersicht über die PFAS-Belastung in Schweizer Böden zu gewinnen, wurden im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) Proben aus dem Nationalen Bodenbeobachtungsnetz (NABO), dem Biodiversitätsmonitoring (BDM) und einer Messkampagne im Kanton Wallis auf 32 PFAS-Verbindungen analysiert. PFAS wurden in allen 146 Proben nachgewiesen (PFAS in Schweizer Böden). Es ist geplant, das regelmässige Schadstoffmonitoring der NABO ab 2026 um PFAS zu erweitern. Dabei werden auch die NABO-Standorte auf privatem und öffentlichem Grund sowie in Wäldern und Schutzgebieten berücksichtigt. 2) Das NAQUA-Messnetz (Nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA) erlaubt repräsentative Aussagen zu schweizweiten Belastungen des Grundwassers. Im Rahmen einer Pilotstudie wurden PFAS landesweit an allen NAQUA-Messstellen untersucht. In Oberflächengewässern wurde ebenfalls eine Pilotstudie zu PFAS durchgeführt. Die Ergebnisse zur Belastung von Oberflächengewässern durch PFAS wurden 2023 zusammen mit den Ergebnissen zum Grundwasser veröffentlicht (PFAS im Grundwasser). Im Jahr 2024 hat das BAFU eine ausgedehnte Übersichtsbeprobung der Fliessgewässer gestartet. Diese dauert bis 2025. Zukünftig ist geplant, PFAS in das Langzeitmonitoring sowohl in die NAQUA als auch in die Nationalen Beobachtung Oberflächengewässerqualität (NAWA) zu integrieren. 3) Das BAFU veröffentlicht Ergebnisse zu eigenen Untersuchungen zum Vorkommen von PFAS in der Umwelt jeweils, sobald diese vorliegen. Im Bericht in Erfüllung des Postulates 22.4585 Moser sollen die Ergebnisse in einer Übersicht zusammengestellt werden. 4) Das Schweizer Chemikalienrecht kennt Beschränkungen und Verbote. Darin nicht vorgesehen ist, die Verwendung von bestimmten Stoffen einem Moratorium zu unterstellen. Allerdings verfolgt die Schweiz die Regulierung von PFAS in der EU eng. Der autonome Nachvollzug von chemikalienrechtlichen Regelungen der EU, die in der Schweiz nicht bindend sind, erfolgt im Rahmen des nationalen Rechtsetzungsprozesses. Aktuell befindet sich ein Regelungsentwurf zur Perfluorhexansäure und deren Vorläuferverbindungen sowie zu atmosphärischen Vorläuferverbindungen von TFA in der Vernehmlassung. 5) Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt basieren auf den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Human- bzw. zur Ökotoxikologie. Jedoch fliessen auch andere Aspekte wie Risiko-Nutzen-Betrachtungen, Verhältnismässigkeit, Machbarkeit und weitere soziökonomische Faktoren ein. Da diese Bewertungen fortschreiten und internationale Entwicklungen berücksichtigt werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die aktuell angewendeten bzw. im Rahmen der Umsetzung der Motion 22.3929 Maret hergeleiteten Werte für PFAS später angepasst werden müssen.