24.467 · Parlamentarische Initiative · 2024-12-04
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Die mit dem Bundesgesetz vom 20. März 2008 zur straflosen Selbstanzeige eingeführten Gesetzesartikel im DBG und StHG sind aufzuheben.
Begründung
Seit 2010 ist in der Schweiz eine kleine und nicht befristete Steueramnestie in Kraft. Sie gibt Steuerhinterziehenden und -betrügenden einmal im Leben die Möglichkeit, versteckte Vermögen und Einkommen zu deklarieren, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen. Begleichen müssen sie die hinterzogenen Steuern inklusive Zinsen.
Von der Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige wird rege Gebrauch gemacht. In seiner Antwort auf die Interpellation 20.3044 Storni „Zehn Jahre Mini-Steueramnestie. Ergebnisse?“ führt der Bundesrat aus, dass gemäss Meldungen der kantonalen Steuerverwaltungen seit Inkraftsetzung der straflosen Selbstanzeige bis Ende 2018 rund 43.7 Milliarden Franken an bisher unversteuerten Vermögen aufgedeckt wurden. Im Jahr 2021, in der Antwort auf das Postulat 21.3359 Marti „Bericht über das Ausmass der Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in der Schweiz“ wird dieser Betrag – gemäss der kantonalen Steuerverwaltungen - per Ende 2020 bereits auf rund 71.4 Milliarden Franken beziffert.
In seiner Botschaft vom Oktober 2006 zum Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige ging der Bundesrat von wenigen Milliarden Franken an Schwarzgeld aus. Der Zweck der damals gewählten Bestimmungen ist übererfüllt worden, die neu deklarierten Vermögen sind beträchtlich. Zudem empfinden ehrliche Steuerzahlende Steueramnestien zunehmend als ungerecht, da sie diejenigen belohnen, die nicht ehrlich sind.
Während der Dauer der anhaltenden Steuerhinterziehungen und Steuerbetrüge tragen die ehrlichen Steuerzahlenden, insbesondere die Arbeitnehmenden mit Lohnausweis sowie die Rentenbeziehenden mit Rentenbescheinigung, die öffentlichen Aufgaben mit ihren Steuern, während sich die Steuersünder der Besteuerung entziehen. Diese Ungerechtigkeit und Ungleichheit ist aufzuheben.
Mit der Aufhebung der Gesetzesartikel zur straflosen Selbstanzeige schliesst die Schweiz überdies ihre schwarze Hintertüre zur öffentlich deklarierten Weissgeldstrategie.
Die Bestimmungen zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen können beibehalten werden.