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24.4673 · Interpellation · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

In einer Bafu-Pilotstudie aus dem Jahr 2021 wurden an knapp der Hälfte der über 500 untersuchten NAQUA-Messstellen PFA im Grundwasser nach­gewiesen. Seither kommen alle paar Monate neue Erkenntnisse und Beispiele ans Licht, wo PFAS in einer problematischen Konzentration nachgewiesen wurden: Im August das Fleischverkaufsverbot in St. Gallen, jetzt die Erkenntnisse zum Vorkommen von TFA, das auch zu den PFAS zählt, im Grundwasser: Gemäss Bafu konnte der Schadstoff an allen 516 exemplarisch ausgewählten NAQUA-Messstellen nachgewiesen werden. Damit tritt TFA tritt flächendeckend auf, wie das Bafu schreibt. Und viele weitere Beispiele werden folgen, denn zahlreiche Kantone sind aktuell dabei, eigene Untersuchungen durchzuführen.

Anlässlich dieser neuesten Zahlen wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  • Ändern die neuen Zahlen und das flächendeckende Vorkommen von TFA für den Bundesrat etwas an seiner bisherigen Stossrichtung?

  • Reichen die bisher getroffenen Massnahmen und in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vorgeschlagenen Anpassungen aus, um Gesundheit und Umwelt ausreichend schützen zu können?

  • Hat der Bundesrat die Dringlichkeit erkannt?

  • Unterstützt der Bundesrat die Forschung an biobasierten Alternativen für PFAS?

Stellungnahme des Bundesrates

Ziel des geltenden Umwelt- und Chemikalienrechts ist es, die Menschen und die Umwelt gegen schädliche Einwirkungen, insbesondere durch Stoffe und Zubereitungen, zu schützen (Art. 1 Umweltschutzgesetz [SR 814.01] und Art. 1 Chemikaliengesetz [SR 813.1]). Anpassungen erfolgen jeweils insbesondere unter Berücksichtigung des Standes der Technik und des Wissens sowie möglichst in Anlehnung an das Recht der Europäischen Union (EU). So sollen ein möglichst einheitliches Schutzniveau erreicht und Handelshemmnisse vermieden werden. Zu Punkt 1: Der Bundesrat hat erkannt, dass PFAS problematisch sein können und erachtet die Thematik als wichtig. Verschiedene Bundestellen, unter anderen die Bundesämter für Umwelt (BAFU), für Gesundheit (BAG) oder für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), arbeiten an diesem Thema. Sie koordinieren sich untereinander sowie auch mit den Kantonen, der Wissenschaft oder den betroffenen Branchen. Die in der Interpellation erwähnten neuen Erkenntnisse sind auch eine Folge dieser Arbeiten. Zu Punkt 2 und 3: In der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) wurden bereits verschiedene Herstellungs-, Import- und Verwendungsverbote für die problematischsten PFAS-Gruppen erlassen. Ein Regelungsentwurf zur Perfluorhexansäure und deren Vorläuferverbindungen sowie zu atmosphärischen Vorläuferverbindungen von TFA ist seit Dezember 2024 in der Vernehmlassung. Zudem sind weitere Beschränkungen zu allen PFAS-haltigen Schaumlöschmitteln vorgesehen. Darüber hinaus wird in der EU aktuell eine Beschränkung aller PFAS für alle Anwendungsbereiche diskutiert, mit anwendungsspezifischen Ausnahmen und Übergangsfristen («essential use»). Die Schweiz verfolgt diese Entwicklungen, wird eine Übernahme der Regelungen prüfen und die betroffenen Branchen konsultieren. Das BAFU arbeitet zusammen mit anderen betroffenen Bundesämtern, den Kantonen, Forschungseinrichtungen und relevanten Branchen zudem an der Umsetzung der Motion 22.3929 Maret «Festlegung von PFAS-spezifischen Werten in Verordnungen». Aktuell finden die Grundlagenarbeiten zur Herleitung der Grenzwerte, welche in die relevanten Verordnungen aufgenommen werden sollen, statt. Ausserdem wird der Bundesrat bis voraussichtlich Ende 2025 einen Bericht in Erfüllung des Postulates 22.4585 Moser «Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien» vorlegen. Der Bericht soll aufzeigen, ob ein Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch PFAS und andere langlebige Chemikalien erforderlich ist. Zu Punkt 4: Im Rahmen der verfügbaren Mittel werden in der Ressortforschung auch Projekte im Bereich der PFAS gefördert. Beispielsweise unterstützte das BAFU Forschungsarbeiten zur Identifizierung von Verwendungen von PFAS und von PFAS-freien Alternativen an der ETH Zürich. Die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) forscht zudem aktuell an der Entwicklung von Alternativen zu PFAS, beispielsweise für wasserabweisende Textilien. Nach dem erfolgreichen Test von Prototypen in einer Einsatzumgebung benötigt die industrielle Umsetzung nun entsprechende Investitionen aus der Wirtschaft.