24.4692 · Interpellation · 2024-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Nach dem Unfall im Gotthard-Basistunnel vom 10. August 2023 blieb der Tunnel aufgrund der Instandsetzungsarbeiten während rund einem Jahr gesperrt. Während dieser Sperrung im Jahr 2024 wurden teilweise auch Unterhaltsarbeiten ausgeführt. Nun gibt die SBB in einer kürzlich veröffentlichen Medienmitteilung bekannt, dass für 2025 weitere Unterhaltsarbeiten geplant sind, darunter der Ersatz des Funksystems im Tunnel. Die Arbeiten an dieser Infrastruktur werden sich bis in die kommenden Jahre hinziehen (2026 und 2027).
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Weshalb wurde das Funksystem, welches das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat, nicht während der Sperrung des Tunnels im Jahr 2024 vollständig ersetzt? Dadurch hätten weitere Unannehmlichkeiten für die Reisenden und Nachteile für den Bahnbetrieb vermieden werden können.
Wie werden bei den Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an kritischen Infrastrukturen wie Eisenbahntunneln die Prioritäten festgelegt? Wäre es nicht möglich gewesen, diese Arbeiten bereits während der Schliessung nach dem Unfall vom 10. August 2023 vorherzusehen und einzuplanen?
Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat vor diesem Hintergrund zu ergreifen, um die geplanten Sperrungen und die Unterhaltsarbeiten besser zu koordinieren und so die Auswirkungen auf den Bahnbetrieb und die Reisenden zu senken?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Im Nachgang zur Bewältigung des Unfalls vom 10. August 2023 wurde mit den SBB intensiv abgewogen, ob die Schliessung zugunsten von ereignisunabhängigen Sanierungsarbeiten, wie dem Ersatz der GSM-R-Anlagen, nochmals um einige Wochen verlängert werden soll. Eine verlängerte Schliessung hätte sich für das Tessin direkt auf die tourismusstarken Herbstferien 2024 (September/Oktober) ausgewirkt. Aufgrund dieser Abwägung wurde entschieden, den Tunnel so schnell als möglich vollständig wieder zu öffnen und anschliessend das Betriebskonzept «Langintervalle» einzuführen. Damit kann ein Drittel des Tunnels jeweils für einige Tage geschlossen werden, um die anstehenden Arbeiten ohne Unterbruch und entsprechend effizient durchführen zu können.2. Die durch den Unfall vom 10. August 2023 erzwungene Betriebspause für Teile des Basistunnels wurde intensiv genutzt, um bis zur Wiedereröffnung so viel aufgelaufene Unterhaltsarbeiten wie möglich durchzuführen (vgl. auch Antwort zu Frage 1). 3. Wie beim Basistunnel werden für alle grösseren Instandhaltungs- und Neubauarbeiten an der Bahninfrastruktur die relevanten Interessen abgewogen: Möglichst kurze Bauzeit durch Totalsperrung versus Aufrechterhaltung eines möglichst guten Angebotes bei längerer Bauzeit, Kosteneinsparung durch Clusterbildung, Auswirkungen auf das Angebot für den Reise- und den Güterverkehr, mögliche Ersatzangebote, Berücksichtigung der saisonal unterschiedlichen Nachfrage, jahreszeitliche Einschränkungen, Verfügbarkeit von Sperrintervallen, Abhängigkeiten von anderen Baustellen, Umleitungsmöglichkeiten, Betriebssicherheit etc. Diese Abstimmung liegt primär in der operativen Verantwortung der Infrastrukturbetreiber. Sie ist anspruchsvoll und wird aus Sicht des Bundesrates unter Berücksichtigung der zahlreichen einzubeziehenden Faktoren kompetent wahrgenommen.