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24.472 · Parlamentarische Initiative · 2024-12-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Vorprüfung - in Kommission des Nationalrates

Wortlaut

Artikel 17f des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) ist dahingehend anzupassen, dass aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds ein höherer Beitrag als heute (9 und 12 Prozent) für die Agglomerationsprogramme zur Verfügung stehen.

Begründung

Nach dem Nein zum Autobahnausbau ist klar, dass es für ein gutes Mobilitätsangebot in den Agglomerationen eine Stärkung des öffentlichen Verkehrs, Veloverkehr, Verkehrsleitsysteme und gute Angebote für Fussgänger*innen braucht. Dies deckt sich mit den Zielsetzungen des Bundes und wurde jetzt von der Stimmbevölkerung bestätigt. Diese Massnahmen werden vom Bund durch die Agglomerationsprogramme mitfinanziert. Um rascher vorwärts zu kommen, braucht es eine Aufstockung der Mittel. Heute werden gemäss Gesetz 9 bis 12 Prozent der NAF-Gelder für die Agglomerationsprogramme zur Verfügung gestellt. Mit höheren Beiträgen werden die Kantone animiert und aufgefordert, Projekte rascher zu planen und zu realisieren.

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