24.482 · Parlamentarische Initiative · 2024-12-20
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Militärgesetz soll dahingehend geändert werden, dass die Fürsorgepflicht der Armee gegenüber allen Angehörigen der Armee klarer definiert und ausgeweitet wird. Ziel ist es, präventive Massnahmen zur Vermeidung von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt zu stärken, den Schutz vor solchen Gefährdungen zu gewährleisten und eine umfassende Unterstützung der Betroffenen sicherzustellen. Dabei sollen sowohl präventive Sensibilisierungsmassnahmen als auch transparente Strukturen für den Umgang mit Vorfällen gesetzlich verankert werden.
Begründung
Der am 31.10.2024 veröffentlichte Bericht zur Diskriminierung und sexualisierten Gewalt in der Schweizer Armee zeigt, dass bestehende Strukturen nicht ausreichen, um Diskriminierung, Belästigung und Gewalt wirksam zu verhindern. Rund 49.6 % der Befragten berichten von Diskriminierung, 40.1 % von sexualisierter Gewalt. Diese Zahlen verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf.
Die Armee wird im Bericht als Organisation beschrieben, deren Kultur durch Diskriminierung und Gewalt geschwächt wird. Darin wird zudem hervorgehoben, dass es an präventiven Massnahmen, Schutzmechanismen und effektiver Unterstützung für Betroffene mangelt. Besonders besorgniserregend ist die hohe Dunkelziffer durch Unsicherheiten beim Melden von Vorfällen.
Eine Anpassung des Militärgesetzes würde die Fürsorgepflicht der Armee klarer definieren und stärken. Prävention, Schutz und Unterstützung müssten gesetzlich verankert werden, um den geforderten organisationsweiten Wandel hin zu einer inklusiven und respektvollen Kultur in der Armee zu erreichen. Durch verbindliche gesetzliche Vorgaben kann der Sicherheit und Würde aller Angehörigen der Armee einen Schritt nähergekommen werden.