24.7149 · Fragestunde. Frage · 2024-03-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Laut einem Artikel in der Tageszeitung Der Bund vom 4. März 2024 bevorzugt das Bundesamt für Sozialversicherungen eine monatliche Auszahlung der 13. AHV-Rente. Die am 3. März 2024 in der Volksabstimmung angenommene Initiative spricht in ihrem Titel jedoch von einer «13. AHV-Rente». Gemäss dem Verfassungstext haben Bezügerinnen und Bezüger Anspruch auf einen «jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente». In der Botschaft des Bundesrates (Seite 8) heisst es, der Zuschlag werde «einmal pro Jahr» auf die Altersrente geschlagen.
Was gilt nun?