24.7158 · Fragestunde. Frage · 2024-03-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In der Arbeitshilfe des Bundes zur Gewässerraumausscheidung steht, dass Landwirte für Flächen im Gewässerraum Biodiversitätsbeiträge erhalten.
- Wie verhält es sich, wenn im Gewässerraum Flächen abgeschwemmt werden, bleibt der Anspruch für Biodiversitätsbeiträge erhalten?
- Wenn nein, ist der Bundesrat gewillt, den Beitragsanspruch für Biodiversitätsflächen im Gewässerraum auch bei Erosionen auf Stufe Verordnung festzulegen?
Stellungnahme des Bundesrates
Landwirtschaftliche Nutzflächen sind beitragsberechtigt, wenn sie gemäss der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung klassiert und die Anforderungen der Direktzahlungsverordnung erfüllt sind. Wird eine Fläche natürlich wegerodiert, werden keine Beiträge ausgerichtet. Gemäss einer gemeinsam erarbeiteten Arbeitshilfe von den Kantonen (BPUK und LDK) und den betroffenen Bundesämtern wird im Gewässerraum eine natürliche Erosion, die nicht näher als drei Meter an den Rand des Gewässerraums reicht, in der Regel als verhältnismässig und als tolerierbar beurteilt. In Wasserbauprojekten, in denen Flächen durch maschinellen Abtrag oder kontrollierte Erosion verloren gehen, werden die Flächen in der Regel vorgängig zum Projekt durch die öffentliche Hand erworben und der Flächenverlust abgegolten. Der Bundesrat hält die aktuelle Praxis für sinnvoll.