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24.7368 · Fragestunde. Frage · 2024-05-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Evaluation der Änderungen vom 14. Dezember 2018 betreffend das Mindestalter für den Erwerb des Lernfahrausweises und der einjährigen Wartefrist bis zum vollendeten 20. Altersjahr für den Erwerb des Führerausweises.
Gemäss Artikel 151m der Verkehrszulassungsverordnung muss der Bundesrat spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen eine Evaluation präsentieren.
Das Inkrafttreten dieser Bestimmungen erfolgte am 1. Januar 2021; die Frist von drei Jahren ist abgelaufen.
Wann präsentiert das ASTRA die Evaluation?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)