24.7406 · Fragestunde. Frage · 2024-06-04
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Credit Suisse (Wert ca. 35 Mia.) wurde für 3 Mia. von der UBS AG übernommen. Vom Bundesrat zur Beratung beigezogen wurde die Anwaltskanzlei Kraft, Niederer und Frey AG in Zürich, welche im Vorfeld des CS-Deals sowohl für die CS als auch für die UBS tätig war: https://lawstyle.ch/niederer-kraft-frey-beriet-ubs-ag-und-credit-suisse-ag-bei-der-schmolz-bickenbach-ag-aktienemission. Art. 12 lit. c BGFA untersagt Interessenkollisionen.
Warum fand Art. 12 lit. c ATSG in diesem Fall keine Anwendung?