24.7436 · Fragestunde. Frage · 2024-06-05
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Gemeinden erhalten eine Pauschale für die Unterbringung von Asylsuchenden. Gewisse Asylsuchende stellen jedoch spezielle Anforderungen an die Unterbringung (z.B. UMAs, Menschen mit Behinderungen). Die Pauschale differenziert aber einzig zwischen UMAs und allen andern Asylsuchenden.
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass alle spezielle Anforderungen an die Unterbringung der Asylsuchenden mit einer höheren Pauschalen entschädigt werden sollten?