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24.7548 · Fragestunde. Frage · 2024-09-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Auf meine Frage 23.7943 sagt der Bundesrat, wenn die Anwendung eines Pestizids erwiesenermassen einen Nutzen erbringe und zu keinen unannehmbaren Risiken führe, werde es gemäss den festgelegten Regeln zugelassen. Die EAWAG schreibt zum ökologischen Zustand Schweizer Bäche: «In über 70% der untersuchten Gewässer fehlen Insektenlarven und andere Kleinlebewesen, die empfindlich auf Pestizide reagieren.»
- Ist das ein annehmbares Risiko der Pestizidanwendung?
- Ist der Zustand mit dem Gesetz vereinbar?