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24.7645 · Fragestunde. Frage · 2024-09-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Bewilligungspraxis des BAFU bei Wolfsregulationen führte insbesondere in Graubünden zu Irritationen.
- Ist es korrekt, dass der Kanton Graubünden das definitive Gesuch für die Wolfsabschüsse erst am Abend des 14. August 2024 eingereicht hat?
- Haben die Kantone gewusst, dass das BAFU 15 Arbeitstage für die Genehmigung eines Gesuchs benötigt?
- Wird dieser Prozess im Hinblick auf kommende Gesuche vereinheitlicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Ja, der Kanton Graubünden hat das definitive Gesuch am 14. August eingereicht. Er hat die Öffentlichkeit am 15. August darüber informiert. Den Kantonen wurde dieses Frühjahr und anfangs August mitgeteilt, dass das BAFU maximal 15 Arbeitstage für die Genehmigung eines vollständigen Gesuchs benötigt. Der Prozess ist vereinheitlicht, und alle Kantone werden gleich behandelt.

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