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24.7726 · Fragestunde. Frage · 2024-09-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Vollzug von allg. verbindlich erklärten GAV werden Rückerstattungen über Rabattierungsprogramme an die Gewerkschaften transferiert.
Die Gelder werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern einer Branche verbindlich eingezogen mit der Zweckbestimmung, dass diese für den Lohnschutz sowie für die Aus- und Weiterbildung eingesetzt werden.
Ist es zulässig, dass Gelder für den Lohnschutz und die Weiterbildung aus den paritätischen Fonds an die Mitglieder der Gewerkschaften zurückfliessen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)