24.7828 · Fragestunde. Frage · 2024-12-03
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Internationales Personal (UNO, UNICEF, UNESCO usw.) erhält eine Legitimationskarte, die als Bewilligung für den Aufenthalt in der Schweiz dient. Wenn bei einem längeren Aufenthalt in der Schweiz die Mindestaufenthaltsdauer für ein Einbürgerungsgesuch erreicht ist, können Inhaberinnen und Inhaber einer Legitimationskarte jedoch unmöglich ein entsprechendes Gesuch stellen, da es für sie aufgrund der Karte unmöglich ist, den Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) zu erhalten.
Wie beurteilt das SEM diese bedauerliche Situation, zumal es hier um die Integration von hoch geschätzten Bürgerinnen und Bürgern geht?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)