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24.7848 · Fragestunde. Frage · 2024-12-04

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der technische Fortschritt bei Motorfahrzeugen, Kat. B unabhängig der Antriebsart führt zu deutlich langlebigeren und wartungsarmen Fahrzeugen. Dies gilt ebenfalls für Anhänger bis 3.5t. Die heute geltenden Prüfintervalle tragen diesem Umstand nicht entsprechend Rechnung.
Ist der Bundesrat bereit, den Prüfintervall von Fahrzeugen der Kat. B und Anhängern bis 3.5t an den technischen Fortschritt anzupassen und damit den Prüfintervall zu verlängern?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Prüfintervalle für Personenwagen und Motorräder gemäss Artikel 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge wurden bereits per 1. Februar 2017 verlängert. Anhänger bis 0,75 t wurden damit von der periodischen Prüfungspflicht ausgenommen. Die Schweiz hat mittlerweile für Personenwagen, Lieferwagen und im Binnenverkehr eingesetzte Lastwagen längere Prüffristen als die EU. Das UVEK wird die technologische Entwicklung weiterhin verfolgen und, wenn es angezeigt ist, weitere Anpassungen vorschlagen.