24.7938 · Fragestunde. Frage · 2024-12-09
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
1. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der tatsächlich angeordneten und vollzogenen Landesverweisungen am Gesamttotal der Verurteilungen aufgrund von Katalogstraftaten (obligatorische Landesverweisungen) seit Inkrafttreten von Art. 66a StGB per 1. Oktober 2016?
2. Wie viele vollziehbare Landesverweisungen wurden 2023 pro Kanton verordnet und wie viele vollzogen (Quote des Vollzugs pro Kanton)?
3. Bis wann wird das SEM die Einreiseverbote und die Wegweisungen für 2023 veröffentlichen können?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das SEM kann Aussagen über den Anteil der vollzogenen Landesverweisungen im Verhältnis zu allen vollziehbaren Landesverweisungen machen. Dieser beträgt für das Jahr 2023 68 %. Zahlen zur strafrechtlichen Landesverweisung nach Art. 66a und Art. 66abis Strafgesetzbuch (StGB) publiziert das BFS in seiner Strafurteilsstatistik. 2. und 3. Die entsprechenden Daten werden momentan geprüft und bei genügender Datenqualität publiziert. Wann das sein wird, lässt sich derzeit noch nicht mit Sicherheit bestimmen.