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25.086 · Geschäft des Bundesrates · 2025-11-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

In Kommission des Ständerats

Zusammenfassung

Botschaft vom 12. November 2025 zur Änderung des Luftfahrtgesetzes

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.11.2025

Änderungen im Luftfahrtgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Der Bundesrat hat am 12. November 2025 die Botschaft zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (LFG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Revision setzt mehrere parlamentarische Motionen um. Diese betreffen die strafrechlichen Zuständigkeiten des Bundes im Luftverkehr, die Altergrenze für Helikopterpilotinnen und -piloten sowie das Beschaffungswesen für Flughäfen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen, um die Betriebszeiten der Flughäfen Genf und Zürich zu verankern und die Redlichkeitskultur (Just Culture) auszuweiten.

Die Umsetzung mehrerer parlamentarischer Vorstösse erfordert Anpassungen im Luftfahrtgesetz (LFG). Die Motion Candinas sieht vor, die strafrechtliche Zuständigkeit bei Flugunfällen und schweren Vorfällen der Bundesanwaltschaft zu übertragen. Dadurch wird das Fachwissen gebündelt und die Verfahren können effizienter geführt werden. Zwei identische Motionen der Verkehrs- und Fernmeldekommission des Nationalrats (KVF-N) und von Ständerat Ettlin verlangen die Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz. Dadurch soll es für gewerbsmässig tätige Helikopterpilotinnen und -piloten möglich sein, bis zum 65. Altersjahr zu fliegen. Zudem fordert eine Motion der KVF-N, den Sektorenmarkt der Flughäfen von der öffentlichen Ausschreibungspflicht auszunehmen. So wird der besonderen volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Infrastrukturen Rechnung getragen.

In den letzten Jahren haben sich die nationalen und internationalen Rahmenbedingungen in der Zivilaviatik verändert; zudem strebt der Bund eine Verbesserung in der Aufsicht und im Vollzug an. Die Gesetzesrevision umfasst deshalb 22 weitere Themen, bei denen Anpassungen notwendig sind. Dazu gehören:

  • Besitzstandsschutz für Landesflughäfen: Die Flughäfen Zürich und Genf sollen nicht nur als Gesamtanlagen, sondern auch in ihrem betrieblichen Umfang explizit gesetzlich geschützt bleiben. Damit wird weiterhin sichergestellt, dass zentrale Eckwerte wie die Betriebszeiten auch in umweltrechtlichen Verfahren grundsätzlich erhalten bleiben.

  • Redlichkeitskultur («Just Culture»): Über das Luftverkehrsabkommen Schweiz–EU hat die Schweiz die Verordnung zur Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt übernommen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nutzt diese Meldungen, um die Sicherheit stetig zu verbessern. Das Prinzip der «Just Culture» stellt sicher, dass Personen, die sicherheitsrelevante Ereignisse melden, keine Nachteile erleiden. Diese Grundsätze sollen im LFG verankert werden.

  • Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ): Beim BAZL wird bei Zugangsgesuchen häufig Einsicht in Audit- und Inspektionsberichte sowie in Meldungen von Pilotinnen und Piloten zu sicherheitsrelevanten Ereignissen verlangt. Künftig soll – wie bereits im Eisenbahngesetz enthalten – gesetzlich festgelegt sein, dass sensible Informationen in diesen Dokumenten geschützt sind und nicht dem Öffentlichkeitsgesetz unterliegen. Gleiches soll auch für Dokumente der Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gelten. Andernfalls besteht das Risiko, dass Meldungen unvollständig erfolgen, was die Sicherheit beeinträchtigen könnte.

  • Flugsicherung: Bisher durfte Skyguide nur beschränkt Flugsicherungsdienstleistungen an ausländische Anbieter übertragen. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der europaweit angestrebten Liberalisierung von Flugsicherungsdienstleistungen («Single European Sky») werden grenzüberschreitende Projekte wichtiger. Deshalb soll die Möglichkeit zur Übertragung solcher Dienstleistungen im LFG erweitert werden.

  • Personen-Zuverlässigkeitsüberprüfungen («Background Checks»): Diese sind ein wichtiges Instrument, um die Zivilluftfahrt vor Sicherheitsrisiken durch sogenannte Insider zu schützen. Mit der Anpassung des Luftfahrtgesetzes setzt die Schweiz neue EU-Vorgaben um und verbessert die Abläufe. Künftig werden mehr Personengruppen überprüft, neu auch im Bereich der Cybersicherheit. Zudem sind die Zuständigkeiten und Verfahren für Behörden und Industrie klarer geregelt und die Informationsgrundlagen festgelegt.

  • Kontrollen beim Bodenpersonal: Flugplatzleiterinnen und -leiter sollen neu bei Anzeichen von Angetrunkenheit Kontrollen des Bodenpersonals durch die Polizei anordnen können.

  • Konfiszierte Gegenstände: Messer, Scheren, Regenschirme – neu soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Fundsachen und konfiszierte Gegenstände an Flughäfen zu verwerten.

  • Biometrische Passagierdaten: Um Abläufe zu vereinfachen, sollen Flughäfen und Fluggesellschaften neu biometrische Passagierdaten (Gesichtserkennung) unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes verwenden dürfen.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 18.06.2026

Betriebszeiten der Flughäfen Zürich und Genf sollen ins Gesetz

Der Nationalrat will die Betriebszeiten der Landesflughäfen Zürich und Genf gesetzlich absichern. Befürwortende sprechen von mehr Rechtssicherheit und der Aufrechterhaltung internationaler Verbindungen. Gegnerinnen und Gegner befürchten eine Zementierung bestehender Belastungen für die Bevölkerung.

Gemäss seinem Entwurf will der Bundesrat mit der Ausweitung des Gesetzes, dass künftig nicht nur die bestehenden Bauten und Anlagen der beiden Flughäfen gesetzlich geschützt sind, sondern auch deren Betrieb inklusive der Betriebszeiten.

"Kapitulation vor der Flughafenlobby"

SP und Grüne bekämpften die Vorlage im Rat vehement. Vor allem die geplante Ausweitung der Besitzstandsgarantie auf Betrieb und Betriebszeiten der beiden Flughäfen war für die rot-grüne Minderheit im Rat stossend.

"Wir führen eine Machtdebatte", sagte David Roth (SP/LU). Die gesetzliche Absicherung der Betriebszeiten würde bestehende Belastungen punkto Lärm für die Bevölkerung zementieren, der Lärmschutz werde geschwächt, so der Tenor von links-grüner Seite.

Die Vorlage stelle "eine Kapitulation vor der Flughafen- und Luftfahrtlobby" und eine "Einschränkung der Souveränität von Gemeinden und Kantonen" dar, kritisierte Roth. "Wir brauchen eine Revision, die das Personal schützt und die Anwohnenden ernst nimmt, und nicht nur die Flugplatzbetreibenden schützt."

Die Mitwirkungsrechte der Kantone, Gemeinden sowie Anwohnerinnen und Anwohner sahen die Gegner der Vorlage gefährdet. Die Ratslinke sprach am Donnerstag in diesem Sinne auch von einer "Wahrung des Föderalismus und der kantonalen Zuständigkeiten".

Denn die Annahme einer Initiative wie der Volksinitiative "für eine demokratische Steuerung des Flughafens Genf" aus dem Jahr 2019 würde infolge der Revision des Luftfahrtgesetzes dem Bundesrecht widersprechen. "Das verfassungsmässige Gleichgewicht wird verschoben", sagte Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE). Kantone und Gemeinden trügen aber die konkreten Folgen des Flugverkehrs. Ihr Spielraum werde eingeschränkt.

Auch würde die Anwendung des Umweltschutzrechts verhindert. "Hier wird eine Priorisierung festgeschrieben, das ist problematisch, weil die Luftfahrt ein Sektor ist, dessen Emissionen steigen", so Klopfenstein Broggini weiter.

Die Auswirkungen würden von der Allgemeinheit getragen. Eine Revision des Luftfahrtgesetzes müsse "Antworten auf diese Herausforderungen liefern", sagte Florence Brenzikofer (Grüne/BL). Mit der Vorlage würden wirtschaftliche Interessen gestärkt, während die Interessen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes ignoriert würden.

Planungssicherheit für die Flughäfen

Die Befürwortenden der Vorlage im Rat beschwichtigten. Diese Betriebszeiten der Flughäfen sollten "im bisherigen Umfang" gewährleistet werden. "Es gibt weder eine Ausweitung des Betriebs, noch gibt es Änderungen an den Beurteilungskriterien", sagte Philipp Kutter (Mitte/ZH).

"Unsere Landesflughäfen sind gewissermassen unser Tor zur Welt", sagte Markus Schnyder (SVP/GL). Die Aviatik sei wichtig "für die Schweizer Bevölkerung, die Wirtschaft, den Tourismus und unzählige vor- und nachgelagerte Betriebe".

Der Flughafen Zürich habe im internationalen Vergleich schon heute sehr kurze Betriebszeiten, was vielfach mit betrieblichen Schwierigkeiten verbunden sei. "Es gibt kantonale politische Bestrebungen, welche diese noch mehr einschränken möchten, das ist gefährlich", warnte Schnyder.

"Die Luftfahrt leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schweizer Wohlstand", sagte auch Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Jeder vierte Franken werde durch den Luftverkehr verdient. Damit die zahlreichen Flugverbindungen in Zukunft weiterhin möglich seien, brauche es die gesetzlich verankerten Betriebszeiten. Ansonsten würden die Landesflughäfen "irgendwann zu Regionalflughäfen degradiert."

"Die Luftfahrt gehört zu den sichersten Verkehrsträgern der Welt, weil sie aus Fehlern lernt", sagte Matthias Samuel Jauslin (GLP/AG). Die Flughäfen bräuchten für ihre Entwicklung daher "eine gewisse Planungs- und Investitionssicherheit".

Bürgerliches Powerplay im Sinne des Bundesrates

Der Rat folgte dieser Argumentation am Donnerstag - und damit am Ende auch der Mehrheit der KVF-N. Mit 131 Ja- gegen 61 Nein-Stimmen wurden der Betrieb und die Betriebszeiten der beiden Flughäfen in die Besitzstandsgarantie aufgenommen. In der Gesamtabstimmung wurde die Gesetzesänderung mit 130 gegen 60 Stimmen angenommen.

Ein Versuch der Ratslinken, die bisherigen Betriebszeiten der beiden Flughäfen ins nationale Recht zu überführen und damit zu plafonieren, scheiterte mit 124 gegen 68 Stimmen bei einer Enthaltung ebenso.

Auch die Forderung von rot-grüner Seite nach einer neuen Konzessionsabgabe zur Deckung von Kosten der Flugsicherung wurde im Rat mit deutlichem Mehr abgelehnt. Zudem kann das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) künftig die Zustimmung zu einem kantonalen Bauvorhaben verweigern, wenn das Bauvorhaben die Flugsicherheit oder den Flugplatzbetrieb beeinträchtigt. Das Ratsvotum stellte einen Sieg für den Bundesrat dar, da die grosse Kammer ihm in nahezu allen Punkten folgte.

Auch eine Reihe weiterer Änderungen im Luftfahrtgesetz, die in der Debatte rund um den Lärmschutz und die Mitwirkungsrechte der Kantone fast untergingen, wurden beschlossen - etwa im Bereich der Flugsicherheit. So soll etwa die Altersgrenze für Berufshelikopterpiloten einheitlich auf bis zum Ende des 65. Lebensjahrs angehoben werden. Ausserdem sollen Flughäfen und Flugunternehmen für die Zutrittskontrollen an Flughäfen neu die Identität der Passagiere und des Personals auch mit früher erhobenen biometrischen Personendaten vergleichen.

Als Nächstes muss der Ständerat über die Vorlage befinden.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)

kvf.ctt@parl.admin.ch

Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)