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25.3011 · Motion · 2025-01-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen auszuarbeiten, welche Hosting- und
Cloudanbietern bei der Bewältigung von Cyberbedrohungen die nötigen Rechten und Pflichten erteilt, um den Missbrauch der von ihnen angebotenen Infrastrukturen und Dienste für Cyberangriffe zu bekämpfen.

Begründung

Hosting- und Cloudanbieter spielen bei der Bewältigung von Cyberbedrohungen eine ebenso zentrale Rolle wie Internetanbieter, da sie essenzielle Infrastruktur für digitale Kommunikation und Datenspeicherung bereitstellen. Während Internetanbieter die grundlegende Konnektivität sicherstellen, verwalten Hosting- und Cloudanbieter die Plattformen und Dienste, auf denen ein Grossteil der digitalen Aktivitäten stattfindet.


Hosting- und Cloudanbietern werden auch für Cyberangriffe genutzt. Das Bundesamt für
Cybersicherheit (BACS) beobachtet vermehrt Cyberangriffe gegen Ziele in der Schweiz, darunter auch Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen, welche über IT-Infrastruktur in der Schweiz ermöglicht werden.


Im Unterschied zu Internetanbietern werden die Hosting- und Cloudanbieter aber nicht vom
Fernmeldegesetz erfasst. Dementsprechend bestehen keine Vorgaben zur Cybersicherheit und es gibt keine Rechtsgrundlagen dafür, diese Akteure zu Massnahmen gegen den Missbrauch ihrer Dienstleistungen zu verpflichten oder ihnen die nötigen Rechte einzuräumen. Es liegt eine Ungleichbehandlung vor, welche sich nicht durch fernmeldetechnische Unterschiede bei den angebotenen Dienstleistungen begründen lässt.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.