25.4028 · Postulat · 2025-09-17
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob für die Rüstungsbeschaffung ein Fonds geschaffen werden soll, damit grössere und langfristige Vorhaben aus dem ordentlichen Budget herausgelöst werden können.
Begründung
Die heutige Finanzierung der Rüstungsausgaben im ordentlichen Haushalt führt zu Verdrängungseffekten: Schwach gebundene Ausgaben in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation und Landwirtschaft verlieren an Planungssicherheit und geraten zunehmend unter Druck. Ein Fonds könnte Abhilfe schaffen, indem er Rüstungsausgaben transparent und zweckgebunden ausweist, sie von der ordentlichen Finanzplanung trennt und damit die Einhaltung der Schuldenbremse sowie die Prioritätensetzung erleichtert. So liessen sich sicherheitspolitisch notwendige Investitionen tätigen, ohne dass zentrale Zukunftsbereiche systematisch benachteiligt werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung verabschiedet. Zur Finanzierung sieht er eine befristete, zweckgebundene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte ab 2028 für zehn Jahre vor. Diese zusätzlichen Einnahmen fliessen in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds. Gemeinsam mit dem Entlastungspaket 2027 wird dadurch die Basis für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt geschaffen.
Der Bundesrat unterstützt die temporäre Schaffung eines Fonds. Er wird mit der Vernehmlassungsvorlage einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds unterbreiten. Dieser entspricht dem geforderten Fonds für Rüstungsbeschaffungen. Die zusätzlichen Einnahmen sollen zweckgebunden für die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz in den Rüstungsfonds eingelegt werden. Der Fonds speist sich aus den zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sowie einem Beitrag aus dem ordentlichen Armeebudget. Er kann sich zur Deckung von Zahlungsspitzen mit Darlehen der Bundestresorerie im Umfang des Zweifachen der jährlichen zweckgebundenen Mehreinnahmen verschulden. Am Ende der Befristung der Mehrwertsteuer-Erhöhung müssen die Schulden vollständig zurückbezahlt sein.
Damit wird dem Anliegen des Postulats nach einem Fonds für Rüstungsbeschaffungen Rechnung getragen. Ein Bericht würde keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen. Deshalb lehnt der Bundesrat das Postulat ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.