25.440 · Parlamentarische Initiative · 2025-05-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Ausgangslage
Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 21.10.2025
Einstimmig hat die Kommission einem Entwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes zugestimmt (25.440). Bei der Sanierung von Standorten, die durch PFAS-Löschschäume verunreinigt sind, wird während einer Übergangsfrist von zwei Jahren die finanzielle Unterstützung aus dem VASA-Altlasten-Fonds auch rückwirkend ermöglicht. Damit profitieren Kantone und Gemeinden, die bereits Massnahmen für die Sanierung ergriffen oder abgeschlossen haben, von Abgeltungen an Ausfallkosten.
Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.12.2025
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt Zustimmung zum Entwurf der UREK-N.
Wortlaut
Um Abgeltungen für PFAS-Sanierungen rückwirkend zuzulassen, wird Artikel 65 des Umweltschutzgsetzes (USG) wie folgt geändert:
Art. 65a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 27. September 2024
Gesuche um Abgeltungen an die Kosten von Massnahmen nach Artikel 32ebis Absätze 3, 4 Buchstabe a, 5, 10, 11 und 12 werden in Abweichung von Artikel 36 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 nach dem im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung geltenden Recht beurteilt, wenn mit den Massnahmen vor Inkrafttreten der Änderung vom 27. September 2024 begonnen wurde oder diese bereits abgeschlossen sind. Sie sind spätestens bis zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Änderung beim Bundesamt einzureichen.
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 19.03.2026
Beschluss gemäss Entwurf
Debatte im Ständerat, 03.06.2026
Beschluss gemäss Entwurf
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)
urek.ceate@parl.admin.ch