In den Kurzbiografien der Parlamentsmitglieder die Angaben "Zivildienst" und "Zivilschutz" ermöglichen
25.442 · Parlamentarische Initiative · 2025-05-16
Parlament
Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
Wortlaut
Art. 16 der Parlamentsverwaltungsverordnung soll dahingehend angepasst werden, dass künftig in der Personendatenbank des Parlaments anstelle der Angabe des militärischen Grads auch "Zivilschutz" oder "Zivildienst" angegeben werden kann. Diese Information soll in der veröffentlichten Kurzbiografie erscheinen können.
Begründung
Heute ist es für Mitglieder des National- und Ständerates nicht möglich, in der Personendatenbank des Parlaments zu vermerken, dass sie Zivildienst oder Zivilschutz leisten oder geleistet haben. Diese Personeninformation kann für die Öffentlichkeit von Interesse sein und sollte daher auch angegeben werden können. Da die Informationen in der Parlamentsdatenbank gestützt auf Art. 16 ParlVV festgelegt wurden, wird hier die Anpassung dieser Bestimmung vorgeschlagen. Z.B. könnte Art. 16 Abs. 1 Punkt h. ergänzt werden mit "Zivilschutz" und "Zivildienst". Falls die Anpassung der Personendatenbank keine Änderung der gesetzlichen Grundlagen erfordert, soll dies baldmöglichst umgesetzt werden, damit Parlamentsmitglieder, die Zivilschutz oder Zivildienst geleistet haben, dies angeben können.