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Arzneimittelpreise in den USA orientieren sich ab 2026 an der Schweiz. Welche Konsequenzen hat das für unsere Patienten?

25.4473 · Interpellation · 2025-12-08

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Im Zuge des Zoll-Deals mit den USA ist untergegangen, dass die zuständigen US-Gesundheitsbehörden Mitte November ein Modell zur internationalen Referenzierung von Arzneimittelpreisen veröffentlicht haben, sogenannt GENEROUS-Model. Demnach sei dies ein Teil der bereits früher von den USA angekündigten «Most-Favoured-Nation» -Klausel (MFN).

Gemäss diesem Modell orientieren sich Arzneimittelpreise in den USA ab 2026 neu an einem Korb von acht Referenzländern, worin auch die Schweiz enthalten ist. Dabei soll es sich offenbar um kaufkraftbereinigte Netto-Preise nach Abzügen sämtlicher Rabatte oder sonstiger Konzessionen handeln.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie hoch ist das hiesige kaufkraftbereinigte Arzneimittelpreisniveau verglichen mit den USA und wo steht die Schweiz preislich verglichen mit den anderen im Modell genannten Referenzländern (G7 minus US plus Dänemark)?

  2. Wie haben sich Arzneimittelpreise in den letzten fünf Jahren gemäss LIK (Lebenshaltungskostenindex) entwickelt?

  3. Da die USA nun auf die Schweiz Bezug nimmt, welches sind die Auswirkungen für die umfassende Versorgung mit Arzneimitteln in der Schweiz, im nächsten Jahr sowie in den Folgejahren und welche volkswirtschaftlichen Konsequenzen hat das für den Pharmastandort Schweiz?

  4. Insbesondere, wie wirken sich die beschlossenen und zum Teil bereits umgesetzten Massnahmen bei der Kostendämpfung auf die Versorgung von Patienten mit bestehenden und neuen Arzneimitteln aus?

  5. Welche Gegenmassnahmen haben die anderen Referenzländer bereits geplant?

  6. Was plant die Schweiz, damit einerseits eine therapeutisch hochstehende Versorgung aufrecht erhalten werden kann und andererseits Innovationen den Patientinnen und Patienten in der Schweiz weiter zur Verfügung stehen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 3. Die Modelle Generous, Globe und Guard sind nationale Preisfestsetzungsmodelle der USA im Medicaid-System sowie bei Medicare Part B resp. Part D. In diesen Pilotprojekten soll die Preisfestsetzung für einzelne Arzneimittel mittels Auslandpreisvergleich operationalisiert werden. Die Pharmaunternehmen gewähren Medicaid und Medicare bereits heute sehr hohe Rabatte. Wie und für welche Medikamente die Preisfestsetzung konkret entsprechend erfolgen wird sowie die Auswirkungen auf die tatsächlich bezahlten Preise, sind derzeit noch unklar. Die Auswirkungen auf die Unternehmen sind darum offen. US-Preise haben keine direkten Auswirkungen auf die Schweiz, da die USA nicht Referenzland für die Preise in der Schweiz sind. Auch indirekte Auswirkungen auf die Versorgung in der Schweiz, welche unmittelbar auf die Entwicklungen in Bezug auf die Preisfestsetzung in den USA zurückzuführen sind, sind ungewiss. Die Schweiz hat bereits heute die höchsten nominalen Preise und Kosten für Arzneimittel in Europa. Im aktuellsten Auslandpreisvergleich von Santésuisse und der Pharmaverbände von 2024 waren im Jahr 2023 patentgeschützte Medikamente ohne Preismodell auf Basis von Fabrikabgabepreisen in den 9 Referenzländern der Schweizer Preisbildung (AUT, BEL, DEN, FIN, FRA, GER, NED, SWE, UK) 13% günstiger als in der Schweiz. Korrigiert auf den aktuellen Wechselkurs von ca. 0.93 CHF/Euro hätte die Differenz rund 16% betragen. Im Bereich der patentabgelaufenen Originalpräparate liegt die wechselkurskorrigierte Differenz bei schätzungsweise 17%, für Generika bei 53% und für Biosimilars bei 32%. Die RAND-Studie aus den USA zeigt, dass die nicht regulierten US-Medikamentenpreise (patentgeschützte Medikamente und patentabgelaufene Medikamente) 119% höher als in der Schweiz, 194% höher als in Deutschland, 226% höher als in Frankreich, 168% höher als in Italien, 247% höher als in Japan, 129% höher als in Kanada, 170% höher als im UK und 178% höher als im Durchschnitt der 33 OECD-Länder liegen. Die Preise in der Schweiz sind somit höher als diejenigen in den restlichen G7-Staaten. Dem Bundesrat sind keine kaufkraftbereinigten Preisvergleiche für Medikamente bekannt. Die Schweiz hat gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) eine sehr hohe Kaufkraft. Gross sind die Preisunterschiede insbesondere bei lokal arbeitsintensiven Gütern und Dienstleistungen wie Nahrungsmitteln, Bau oder Haarschnitten, geringer sind sie bei global handelbaren Gütern wie Elektronik, Software oder eben auch Medikamenten. Im Gegensatz zu anderen Gütern ist die Preisfestsetzung von Medikamenten reguliert. Zu erwähnen ist dabei jedoch, dass bei der Preisfestsetzung die Kaufkraft durch den Vergleich im Auslandpreisvergleich mit Ländern hoher Kaufkraft oder Pharmastandorten sowie im therapeutischen Quervergleich mit Schweizer Preisen gebührend berücksichtigt wird. Zudem basiert der Auslandpreisvergleich auf Fabrikabgabepreisen. D.h. erheblich kaufkraftrelevante Bestandteile wie Vertriebsmargen, Lagerung oder Abgabepauschalen in der Schweiz sind ausgeschlossen. Entsprechend zeigt der kaufkraftadjustierte Kostenvergleich der OECD (Health at a Glance 2025), dass die Schweiz bezüglich Kosten pro Kopf (in USD) Nr. 3 von 33 OECD-Ländern ist: USA 1’713, Deutschland 1’158, Schweiz 1’061, Kanada 990, Japan 983, Italien 846, Österreich 845, Frankreich 813, Belgien 742, Finnland 655, Schweden 651, UK 557, die Niederlande 485, Dänemark 404. 2. Die staatlich regulierten Preise von Medikamenten werden in allen Ländern mit regulierter Preisfestsetzung und Positivlisten (wie die Spezialitätenliste) aufgrund periodischer Überprüfungen und insbesondere nach Patentablauf in der Regel gesenkt. Zwischen Dezember 2020 und November 2025 ist der Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) für Medikamente um rund 10% gesunken. Der LIK ist als Indikator für Medikamentenpreise jedoch wenig geeignet. Die Preisstatistik misst die Preisentwicklungen anhand von bestehenden Arzneimittelgruppen im Vergleich zur Vorperiode. Neu entwickelte teurere Arzneimittel, welche bestehende Arzneimittel in der Praxis in der Regel ablösen und sich keiner bestehenden Gruppe zuordnen lassen, können zum Einführungszeitpunkt nicht mit der Vorperiode verglichen werden und fliessen darum methodisch bedingt neutral in die Preisstatistik ein. Das Preisniveau von neuen Medikamenten hat sich in den letzten zehn Jahren hingegen auf über 1’500 Franken pro Packung fast verdoppelt (Helsana Arzneimittelreport 2025), zudem sind zwischen 2014 und 2024 auch die Arzneimittelkosten überdurchschnittlich auf 9.2 Mrd. Franken (+58%) und auf 1’024 Franken pro Kopf (+43%) gewachsen (Statistik OKP). Das BIP ist im gleichen Zeitraum um insgesamt 24% respektive 14% pro Kopf gewachsen. 5. Im Zusammenhang mit dem Generous-Model sind dem Bundesrat keine Massnahmen anderer Referenzländer bekannt. Im UK wird aufgrund einer separaten Absichtserklärung zu Zöllen zwischen den USA und dem UK der Kosten-Effektivitäts-Schwellenwert von 20'000-30'000 auf 25'000-35'000 GBP angehoben und auf für 2026 vorgesehene höhere staatliche Rabatte für Preismodelle vorerst verzichtet. Die Medikamentenkosten pro Kopf im UK sind jedoch deutlich tiefer als in der Schweiz (vgl. oben). 4. und 6. Das Kostendämpfungspaket 2 ist ausgewogen. Es enthält mit der Vergütung ab Tag 0, der Umsetzung von Preismodellen und der differenzierten WZW-Prüfung drei Massnahmen, die den Zugang zu neuen Medikamenten und die Versorgung verbessern. Einzig die Massnahme der Kostenfolgemodelle wirkt bei 80 bis100 umsatzstarken, nicht versorgungsgefährdeten Medikamenten kostendämpfend. Insgesamt sind 3’400 Medikamente auf der Spezialitätenliste. Hinzu kommt die Modernisierung der Preisfestsetzung, welche die evidenz- und nutzenbasierte Preisfindung verbessert. Das Paket stärkt den Zugang zu Medikamenten und ist somit insgesamt im Interesse der Pharmaindustrie. Der Bundesrat ist sich zudem der aktuellen Situation der Pharmaindustrie bewusst. Eine vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Bundespräsident Guy Parmelin, und der Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern, Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, eingesetzte Arbeitsgruppe prüft derzeit, wie bestmögliche Rahmenbedingungen in der Schweiz für die Entwicklung der Lifesciences und der pharmazeutischen Industrie geschaffen werden können. Die Arbeitsgruppe «Lifesciences-Standort» wird bis Ende 2026 Massnahmenvorschläge prüfen.

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