25.449 · Parlamentarische Initiative · 2025-06-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Vorprüfung - in Kommission des Ständerates
Wortlaut
Die gesetzlichen Grundlagen sind dahingehend zu ändern, dass für schienengebundene Verkehrsmittel innerhalb der Agglomerationsprogramme ein höherer Beitragssatz als heute möglich gesprochen werden kann.
Begründung
Heute wird der Bahnausbau vollständig über den BIF finanziert, andere schienengebundene Infrastrukturen aber über die Agglomerationsprogramme im NAF. Der Höchstsatz der Beiträge des Bundes beträgt hier 50 Prozent. In der Diskussion um den Bahnausbau hat sich gezeigt, dass diese unterschiedlichen Finanzierungsansätze zu Problemen führen können. Für Kantone besteht ein Anreiz, möglichst auf einen Bahnausbau statt auf den Ausbau von Trams, Metros oder anderen System zu setzen. Auf Grund der knappen Mittel im BIF ist es nicht sinnvoll, diese Projekte zusätzlich über diesen Fonds zu finanzieren. Damit würden auch die Agglomerationsprogramme inhaltlich ausgehöhlt. Dagegen sollte die Möglichkeit geschaffen werden, für die schienengebundenen Infrastrukturen in den Agglomerationsprogrammen einen höheren Beitrag zu sprechen und innerhalb der Agglomerationsprogramme je nach Massnahme verschieden hohe Beiträge zu ermöglichen.
Dies würde eine Änderung verlangen, da bisher pro Programm einer Agglomeration ein einziger Beitragssatz gilt. Diese Erhöhung der Beiträge muss daran gekoppelt werden, dass die Agglomerationsprogramme mehr Mittel aus dem NAF erhalten, damit nicht andere Massnahmen weniger Unterstützung erhalten würden.