Befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG
25.465 · Parlamentarische Initiative · 2025-08-28
Parlament
In Kommission des Ständerats
Ausgangslage
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 13.02.2026
Die Kommission hat den Erlassentwurf in Umsetzung der pa. Iv. SGK-N «Befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG» (25.465) mit 17 zu 7 Stimmen angenommen. Angesichts der in bestimmten Regionen und Fachgebieten weiterhin angespannten Versorgungslage erachtet die Kommission eine Verlängerung der Ausnahmeregelung weiterhin für gerechtfertigt. Die Kommission hat sich mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin gegen eine Erweiterung der Regelung auf den Weiterbildungstitel «Psychiatrie und Psychotherapie» ausgesprochen und folgt damit der Empfehlung der SGK-S. Eine Minderheit der Kommission beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten; eine andere unterstützt die Ausweitung auf die Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie. Der Bundesrat erhält nun die Gelegenheit, zum Erlassentwurf Stellung zu nehmen.
Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.04.2026
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2026 seine Stellungnahme zum Bericht vom 13. Februar 2026 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats betreffend die parlamentarische Initiative 25.465 «Befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG» verabschiedet.
Der Bundesrat beantragt, auf den Entwurf der SGK-N einzutreten und ihm zuzustimmen. Er beantragt zudem, die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.
Wortlaut
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beschliesst, eine Vorlage auszuarbeiten, um die befristete Ausnahmeregelung zur dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG bei nachgewiesener Unterversorgung bis zum 31. Dezember 2032 zu verlängern.
Zudem soll die Ausnahmeregelung auf den Weiterbildungstitel «Psychiatrie und Psychotherapie» ausgedehnt werden.
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 17.06.2026
Beschluss abweichend vom Entwurf
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 26.06.2026
Die Kommission hat in der Gesamtabstimmung den Entwurf in Umsetzung der pa. Iv. SGK-N «Befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG» (25.465) einstimmig angenommen. Sie hält fest, dass in der ambulanten Grundversorgung in verschiedenen Regionen eine medizinische Unterversorgung herrscht. Die Ausnahmeregelung zur dreijährigen Tätigkeitspflicht habe sich bewährt und die Kantone möchten die Geltungsdauer dieser Regelung verlängern. Entgegen dem Beschluss des Nationalrates beantragt sie jedoch mit 10 zu 1 Stimme, die Ausnahmeregelung nicht auf die Erwachsenenpsychiatrie und ‑psychotherapie auszuweiten.
Der Entwurf kommt nun in den Ständerat.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
sgk.csss@parl.admin.ch