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25.4695 · Interpellation · 2025-12-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Mit dem Stromgesetz hat sich die Schweiz realistische Ziele gesetzt: eine sichere, weitgehend erneuerbare und kosteneffiziente Stromversorgung. Die aktuelle Diskussion dreht sich zunehmend um die Frage, ob im Zuge der Defossilisierung / Elektrifizierung genügend Winterstrom bereitstehen wird.

In meiner Roadmap Grossenzeige ich anhand der gesetzlichen Zielwerte, dass die sich Schweiz künftig im durchschnittlichen Winter weitgehend eigenständig mit Strom versorgen kann – im Wesentlichen dank Wasserkraft und Photovoltaik. In günstigen Wintern gilt dies sogar für die Monatsbilanz. Die Kritik, dass diese Ergebnisse nicht für jeden denkbaren Extremfall gelten, lässt ausser Acht, dass die heutige Auslandabhängigkeit unserer Energieversorgung – mit rund 70% Import von fossilen Energien und Uran – deutlich höher ist als in Zukunft.

Zudem ist die Schweiz stark ins europäische Stromsystem integriert und profitiert sowohl ökonomisch als auch ökologisch vom Austausch: In Zeiten hoher erneuerbarer Produktion und tiefer Preise kann sauberer Strom importiert, und bei Knappheit im Ausland wieder exportiert werden – auch im Winter.

Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Für welchen planerischen Auslegungsfall (ausgeglichene Jahres-, Halbjahres-, Monatsbilanz) soll die künftige Stromversorgung primär dimensioniert werden und ist der Bundesrat bereit, diesen gesetzlich zu verankern?

  2. Hält er es für sachgerecht, die Planung an durchschnittlichen Jahren, an seltenen Kälteperioden, an mehrwöchigen Dunkelflauten oder an kumulierten Extremereignissen auszurichten?

  3. Wie beurteilt der Bundesrat die Risikoabwägung zwischen realistischen, punktuellen Extremfällen und weniger wahrscheinlichen Szenarien wie einem gesamteuropäischen Versorgungsausfall oder einem militärischen Konflikt?

  4. Welche Rolle misst er der europäischen Netz- und Marktintegration als Bestandteil der Versorgungssicherheit bei – heute und künftig?

  5. Wäre es ökonomisch sinnvoll, die Grenze von 5 TWh Winterimport mittelfristig zu erhöhen?

  6. Teilt er die Aussage, dass die Importabhängigkeit der Energieversorgung nach der weitgehenden/vollständigen Defossilisierung deutlich geringer sein wird als heute?

  7. Welche Kriterien bestimmen künftig, ob Reservekapazitäten notwendig sind?

  8. Ist er bereit, die "Auslandsabhängigkeit" im Energiebereich regelmässig zu transparent veröffentlichen, zum Beispiel im Energie-Dashboard des BFE?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Aufgrund des erhöhten Strombedarfs und der geringeren Produktion sind die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit im Winter besonders gross. Während dieser kritischen Jahreszeit ist die Schweiz stärker auf Importe angewiesen. Als Referenz für die Dimensionierung der inländischen Erzeugungskapazität hinsichtlich der Versorgungssicherheit sollte deshalb der Winter dienen. In Artikel 2 Absatz 3 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) ist für den Import im Winterhalbjahr (1. Oktober–31. März) ein Richtwert von 5 TWh festgelegt. Wird dieser wiederholt überschritten, kann der Bundesrat Massnahmen ergreifen. Zudem legt Artikel 9a des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) Zielwerte zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarer Energie im Winter fest. 2. Die Planung darf weder nur an durchschnittlichen Jahren noch ausschliesslich an Extremszenarien ausgerichtet werden. Damit die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann, muss die Planung auch eine gewisse Häufung kritischer Ereignisse berücksichtigen, wie zum Beispiel das Zusammenfallen einer Kälteperiode mit einem erhöhten Strombedarf und einer reduzierten Erzeugungskapazität. Sie muss also auf einer Risiko- und Kostenanalyse beruhen, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit allfälliger Probleme bestmöglich einbezogen werden muss, um angemessene Kapazitäten festzulegen, die weder überdimensioniert noch unzureichend sind. 3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Planung in erster Linie auf Kriterien beruhen soll, die unter normalen Bedingungen eine ausreichende Versorgung sicherstellen. Gleichzeitig muss sie realistische punktuelle Extremfälle und die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens so gut wie möglich einschliessen. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) bezieht realistische punktuelle Extremereignisse in ihre Überwachung der Marktentwicklung im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung (Art. 22 Abs. 3 StromVG) ein und schlägt dem Bundesrat gegebenenfalls vor, Massnahmen nach Artikel 9 StromVG zu ergreifen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass nicht nur plötzlich eintretende Krisensituationen, sondern auch anhaltende Konflikte wie zwischen Russland und der Ukraine zu geopolitischen Verwerfungen führen können, die sich auf die Energieversorgungssicherheit der Schweiz auswirken. Szenarien, die sehr unwahrscheinlich sind, aber grosse Auswirkungen hätten, wie militärische Konflikte mit direkter Beteiligung der Schweiz oder Sabotage, werden vom Bundesamt für Energie (BFE) im Rahmen der periodischen Analyse der relevanten Risiken untersucht. Diese basiert auf der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Beim Entscheid über allfällige Massnahmen stützt sich der Bundesrat auf diese Analysen. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen Resilienz und Kostenkontrolle zu gewährleisten, indem das System rational und wirtschaftlich gerechtfertigt dimensioniert wird. 4. Die Anbindung an das europäische Netz und den Binnenmarkt ist zentral für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz und wird durch die 41 bestehenden Netzübergänge auch künftig aufrechterhalten. Insbesondere bei einer extrem angespannten Versorgungslage auf nationaler Ebene verringern die verfügbaren Importkapazitäten das Risiko einer Stromknappheit erheblich. Die Adäquanzanalyse 2025 der ElCom (www.elcom.admin.ch > Publikationen und Veranstaltungen > Berichte und Studien > Berichte zur Versorgungssicherheit) zeigt ausserdem, dass selbst in einer europaweit kritischen Versorgungslage die Verfügbarkeit von Importkapazitäten das Risiko einer Stromknappheit erheblich verringert. Dies unterstreicht den Vorteil eines Stromabkommens mit der EU, da die bestehenden technischen Vereinbarungen keine vollständige Integration in die europäischen Koordinierungs- und Beteiligungsprozesse ermöglichen. 5. Der Richtwert von 5 TWh für den Import im Winterhalbjahr gemäss Artikel 2 Absatz 3 EnG kann als Resilienz-Kennzahl interpretiert werden. Eine Erhöhung der Winter-Nettoimportgrenze würde wahrscheinlich zu einer Kostensenkung führen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es aber unerlässlich, dass eine Versorgung von ausreichender Qualität gewährleistet ist. Die Kombination aus inländischer Produktion und der Integration der Schweiz in den europäischen Markt ist für die Versorgungssicherheit entscheidend. Eine Erhöhung der Grenze müsste unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Entwicklungen, wirtschaftlicher Aspekte sowie politischer Anforderungen hinsichtlich der nationalen Autonomie geprüft werden. 6. Eine weitgehende Dekarbonisierung würde dazu beitragen, die derzeitige starke Importabhängigkeit der Schweiz (67,6 % im Jahr 2024) zu verringern. Die Energiestrategie 2050 verfolgt dieses Ziel mit der Förderung des Ausbaus der einheimischen erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz. Aus heutiger Perspektive ist davon auszugehen, dass die Ausbauziele der Erneuerbaren für das Jahr 2035 nicht erreicht werden können. Werden diese Ausbauziele mittelfristig nicht erreicht, steigt die Importabhängigkeit bei der Stromversorgung. Um diesen Unsicherheiten in Bezug auf den Ausbau der Erneuerbaren zu entgegnen, müssen die Bestrebungen nach einer breit gefächerten Energieversorgung intensiviert werden. Deshalb hat der Bundesrat dem Parlament am 13. August 2025 einen indirekten Gegenvorschlag zur «Blackout-Initiative» unterbreitet. 7. Der Bedarf an Reservekapazitäten hängt von den energiepolitischen Zielen ab, die eine zuverlässige und wirtschaftlich effiziente Versorgung sicherstellen sollen. Als Grundlage für die konkrete Berechnung der Dimensionierung von Reserven dienen Analysen zur System Adequacy. Die Reservekapazitäten müssen auch in ungünstigen Szenarien eine angemessene Resilienz gewährleisten können. Sie müssen nach einer Kosten-Nutzen-Analyse, welche die Aufrechterhaltung zusätzlicher Kapazitäten dem Risiko von Knappheiten gegenüberstellt, sowie nach der benötigten Zeit für die Umsetzung von Massnahmen bemessen sein, wobei die möglichen Auswirkungen internationaler Vereinbarungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit zu berücksichtigen sind. 8. Das BFE publiziert jährlich einen Monitoring-Bericht zur Energiestrategie 2050 (www.energiemonitoring.ch). Die Entwicklung der Auslandabhängigkeit wird dort bereits durch einen Indikator abgebildet, der das Verhältnis zwischen inländisch produzierter und importierter Energie aufzeigt.