25.4705 · Postulat · 2025-12-18
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Empfehlungen aus dem GREVIO-Evaluationsbericht sowie dem zivilgesellschaftlichen Parallelbericht systematisch in eine nationale Umsetzungsstrategie überführt werden können. Diese Strategie soll insbesondere folgende Punkte adressieren:
die verbindliche Koordination auf nationaler Ebene gemäss Art. 10 IK,
eine gerechte und ausreichende Finanzierung spezialisierter Hilfsdienste (Art. 8 IK),
gleichwertigen Zugang zu Schutz und Unterstützung in allen Regionen (Art. 7 und 23 IK),
den aktiven Einbezug der Zivilgesellschaft (Art. 9 IK),
die Sicherstellung von Intersektionalität und diskriminierungsfreier Zugänglichkeit (Art. 4 Abs. 3 IK).
Begründung
Trotz des Nationalen Aktionsplans (NAP IK) bestehen gravierende Umsetzungsdefizite: strukturelle Fragmentierung, ungleiche Standards zwischen den Kantonen, unklare Zuständigkeiten und fehlende Ressourcen. Die Istanbul-Konvention verlangt jedoch eine koordinierte, kohärente und diskriminierungsfreie Umsetzung auf dem gesamten Staatsgebiet. Ein strategischer Lenkungsvorschlag durch den Bundesrat würde die Umsetzung verbindlicher machen und vorhandene Lücken gezielt adressieren.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
2026 werden sowohl der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026 (NAP IK) als auch die Roadmap von Bund und Kantonen gegen häusliche und sexuelle Gewalt abgeschlossen und bilanziert. Die Erkenntnisse daraus werden in die zukünftige nationale Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt einfliessen, deren gemeinsame Erarbeitung durch Bund, Kantone und Gemeinden unter Einbezug der Zivilgesellschaft bereits im Gange ist. Dabei werden sowohl der Parallelbericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz vom Oktober 2025 als auch die Empfehlungen der Expertinnen- und Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) zum Zweiten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Berücksichtigung finden. Letztere werden voraussichtlich im November 2026 veröffentlicht werden. Betreffend eine ausreichende Finanzierung von spezialisierten Hilfsdiensten ist auf die laufende Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG; SR 312.5) zu verweisen, deren Botschaft der Bundesrat am 22. Oktober 2025 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat (BBl 2025 3332). Diese Teilrevision bezweckt, die Hilfsangebote für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt auszubauen und genügend Schutzplätze in den Kantonen zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen die Kantone umfassend über diese Hilfsangebote informieren und deren Zugang so einfach und niederschwellig wie möglich gestalten. Auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat anlässlich ihrer Klausur im November 2025 beschlossen, im Kampf gegen häusliche Gewalt den Zugang zu Schutz- und Notunterkünften zu verbessern. Konkret verabschiedete das SODK-Plenum drei Handlungsschwerpunkte, die auf einen Ausbau und eine Differenzierung der Angebote, die Finanzierung von Anschlusslösungen sowie auf die Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb der Regionen abzielen (www.sodk.ch > Themen > Opferhilfe > Schutzunterkünfte). Das Anliegen des Postulates ist folglich bereits Teil verschiedener laufender Arbeiten, weshalb der Bundesrat eine Ablehnung des Postulates beantragt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.