Lexipedia

25.4780 · Motion · 2025-12-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt:

  1. dem Kompetenzzentrum Agroscope den ausdrücklichen Auftrag zu erteilen, seine Forschung auf folgende Prioritäten auszurichten:die Resilienz von Landwirtschaft, Weinbau, Obstbau usw. gegenüber Klimawandel, Schädlingen, Bodenschutz und Biodiversität;die Förderung der traditionellen Landwirtschaft, der Käseproduktion, des lokalen Knowhows und der Schweizer Herkunftsbezeichnungen;die Entwicklung landwirtschaftlich nützlicher Innovationen unter Wahrung der Traditionen (z. B. Anpassung an den Klimawandel, Schädlingsbekämpfung, Resilienz, Ernährungssicherheit, Förderung von Herkunftsbezeichnungen, Schweizer Traditionen und Knowhow).

  2. Sicherzustellen, dass Agroscope dem Bund einen Strategieplan mit den Forschungsprioritäten für die kommenden Jahre einschliesslich messbarer Ziele und Budget für jeden Bereich vorlegt (insbesondere Landwirtschaft, Milchproduktion, Wein-, Gemüse- und Obstbau usw.).

  3. Die Verwendung öffentlicher Gelder für Studien zur Entwicklung oder Förderung von Produkten auf Pflanzenbasis, die mit dem traditionellen Schweizer Käse konkurrieren, ausdrücklich zu verbieten.

Begründung

Diese Motion soll sicherstellen, dass die öffentliche Anstalt Agroscope ihre Forschung im Sinne der Schweizer Landwirtschaft, des Wein- und Obstbaus, der Käsetradition, der Nachhaltigkeit und der Lebensmittelsicherheit ausrichtet. Es ist inakzeptabel, dass öffentliche Gelder für Projekte verwendet werden, die unser landwirtschaftliches Erbe und unsere Käsetradition gefährden, wie etwa die Forschung zu pflanzlichem Raclette ...

Begründung

  • Von Agroscope finanzierte Studien, etwa jene zu Raclettekäse auf Pflanzenbasis, stehen im Widerspruch mit der Schweizer Käsetradition, dem Knowhow in der Käseproduktion und der nationalen Milchwirtschaft.

  • Es ist inkohärent, öffentliche Gelder unter anderem für Forschungsprojekte zu verwenden, die unter Umständen die kulinarische Identität, die Milchwirtschaft und die Käsetradition der Schweiz gefährden.

  • Die Schweizer Landwirtschaft steht vor grossen Herausforderungen, weshalb das Kompetenzzentrum Agroscope seine Forschung gezielt ausrichten muss.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Aufgaben von Agroscope sind im Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1; Art. 115) und in der Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung (SR 915.7; Art. 3) definiert. Im Zentrum stehen die Erarbeitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen für die landwirtschaftliche Praxis, Bildung und Beratung, die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für agrarpolitische Entscheide und die Erfüllung von Vollzugsaufgaben. Die detaillierte Ausrichtung der Aktivitäten wird jeweils in vierjährigen Arbeitsprogrammen festgehalten. Die Erarbeitung des vierjährigen Arbeitsprogramms erfolgt in Abstimmung mit dem BLW und unter Einbezug des Agroscope-Rats und der Akteure der Land- und Ernährungswirtschaft. Im Agroscope-Rat sind die landwirtschaftliche Praxis, die Bundesverwaltung und die Forschung vertreten.

Übergeordnet ist zu beachten, dass der Bundesrat einen Ermessensspielraum bei der Festlegung der Forschungsschwerpunkte und der Zuweisung öffentlicher Mittel hat. Diese Ausrichtung muss auf einer gesetzlichen Grundlage und auf einem objektiven öffentlichen Interesse beruhen und darf nicht zu einem grundsätzlichen Ausschluss bestimmter Forschungsbereiche aus identitätsbezogenen oder protektionistischen Gründen führen. Ein solcher Ausschluss könnte als unverhältnismässige Einschränkung (Art. 36 BV) der Wirtschaftsfreiheit der betroffenen Akteure (Art. 27 BV) oder der wissenschaftlichen Freiheit von Agroscope (Art. 20 BV) angesehen werden.

Agroscope verfügt über klar strukturierte Prozesse zur Entwicklung, Priorisierung und Umsetzung der Aktivitäten und für das entsprechende Reporting. Das Arbeitsprogramm baut auf der im Forschungskonzept Land- und Ernährungswirtschaft für Agroscope definierten Forschungsstrategie auf. Das Parlament hat das aktuell gültige Konzept als Anhang zur BFI-Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 im Jahr 2024 zur Kenntnis genommen. Weiter führt Agroscope im Prozess zur Erarbeitung der Forschungsprogramme alle vier Jahre eine breit abgestützte Bedürfniserhebung bei Branchen, Organisationen und Interessensgruppen durch. Diese Erhebung ergänzt den laufenden Austausch mit der Praxis. Beides gewährleistet den engen Bezug der Forschungsaktivitäten von Agroscope zu den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Land- und Ernährungswirtschaft und zur Praxis. Gestützt auf die Forschungsstrategie und das Arbeitsprogramm formuliert Agroscope jeweils auch die im Voranschlag definierten Projekte und Vorhaben. Diese werden dem Parlament mit dem Budget unterbreitet. Der Nachweis der Zielerreichung erfolgt über die Staatsrechnung. Mit den Sparvorgaben im Eigenbereich im Zuge des Entlastungspakets 2027 wird Agroscope seine Ressourcen zudem weiter fokussieren müssen.

Das aktuelle Arbeitsprogramm 2026-2029 umfasst 42 Forschungsprogramme, deren Ziele die in der Motion genannten Themen vollständig abdecken. Rund zwei Drittel der Aktivitäten werden durch das ordentliche Budget finanziert, ein Drittel durch akquirierte Zweit- und Drittmittel. Die Zuordnung der ordentlichen Budgetmittel erfolgt entlang der definierten Forschungsprioritäten. Mehr als die Hälfte der ordentlichen Budgetmittel werden für die Weiterentwicklung der Produktionssysteme im Pflanzenbau und in der Tierhaltung (inkl. Agro-Ökosysteme und Systementwicklung) eingesetzt. Ein Drittel wird für grundlagenorientierte Aktivitäten, speziell im Pflanzenschutz, in der Pflanzenzüchtung oder in der Lebensmittelsicherheit eingesetzt. Der Rest der ordentlichen Budgetmittel entfällt auf Vollzugsaufgaben, Monitoringprogramme, Entscheidungsgrundlagen für die Land- und Ernährungswirtschaft sowie auf die zusammen mit Kantonen und Branchenpartnern betriebenen dezentralen Versuchsstationen. Diese sind ein wichtiger Hebel für den Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis.

Die inhaltliche Ausrichtung der Drittmittelprojekte hängt unmittelbar von den Interessen der Geldgeber und den ausgeschriebenen Programmen der Forschungsförderinstitutionen (SNF, Horizon Europe etc.) ab. Drittmittelprojekte haben Bezug zum Arbeitsprogramm und tragen wesentlich zur Gewinnung inhaltlicher Erkenntnisse, zur Entwicklung neuer Methoden und zur Vernetzung mit anderen Forschungsinstitutionen bei. Die Entwicklung von Produkten gehört dabei jedoch nicht zu den Aufgaben von Agroscope. Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Ip. 25.4424 ausgeführt hat, werden entsprechende Projekte nur durchgeführt, wenn a) ein Interesse aus der Land- und Ernährungswirtschaft vorhanden ist, und sie b) grösstenteils durch Dritte finanziert werden. Das Projekt zur veganen Raclette-Alternative zur ökologisch sinnvollen Verwertung von Nebenströmen und Erhöhung der Wertschöpfung aus der Produktion von einheimischen Sonnenblumen ist ein entsprechendes Beispiel. Die Finanzierung erfolgte zu mehr als 80% durch Innosuisse und Umsetzungspartner.



Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.