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25.7016 · Fragestunde. Frage · 2025-03-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Mitteilung 13.09.2024 "Psychiatrie: gedämpftes Kostenwachstum mit Tarifstruktur TARPSY" wird vermerkt: Zwar wurde ein vermehrter Einsatz von freiheitsbeschränkenden Massnahmen und Psychopharmaka festgestellt.
Anfrage:
a) Welche freiheitsbeschränkenden Massnahmen wurden festgestellt?
b) Welche Psychopharmaka wurden vermehrt eingesetzt? Anm.: Die WHO und Hochk. für Menschenrechte gaben Titel "Die Menschenrechte wiederherstellen" raus
c) Werden diese in oben genannten Massnahmen berücksichtigt?

Stellungnahme des Bundesrates

Freiheitseinschränkende Massnahmen greifen schwerwiegend in das Grundrecht der persönlichen Freiheit ein und dürfen im Einzelfall nur als letztes mögliches Mittel zum Einsatz kommen. Als freiheitsbeschränkende Massnahmen gelten: Bewegungseinschränkende Massnahmen (Stuhl und Bett), Festhalten, Zwangsmedikation, Fixierung, Isolation (infektiologisch / somatisch), Isolation (psychiatrisch)Die Anzahl der freiheitsbeschränkenden Massnahmen in der stationären Psychiatrie ist im Zeitverlauf angestiegen. Der Anstieg betrifft primär die Fälle von Zwangsmedikation, die Anzahl der Fixierungen ist demgegenüber gesunken.Der Anteil der Patientinnen und Patienten in der stationären Psychiatrie, die Psychopharmaka erhalten, ist im Zeitverlauf leicht gestiegen. 2012 erhielten 77,1% dieser Personen Psychopharmaka, 2022 waren es 78,7%. Der Anstieg betrifft primär die Neuroleptika und Hypnotika.Es obliegt den Kantonen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht sowie der Spitalplanung die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben – also auch der Grundrechte - zu überprüfen. Die betroffenen medizinischen Fachgesellschaften haben zu Zwangsmassnahmen zudem Richtlinien und Empfehlungen abgegeben, an denen sich die Spitäler orientieren.

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