Lexipedia

25.7116 · Fragestunde. Frage · 2025-03-05

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Da der Bundesrat in den offiziellen Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren keinen spezifischen Artikel der neuen IGV nennen konnte, der die uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit der Schweiz garantiert:
Kann er bestätigen, dass die Schweiz im Falle eines von der WHO ausgerufenen Gesundheitsnotstands nicht mehr unilateral aus den IGV aussteigen kann und damit faktisch an WHO-Anordnungen gebunden ist – selbst wenn diese die nationale Souveränität einschränken?

Stellungnahme des Bundesrates

Durch die Anpassungen an den IGV gibt es keine Kompetenzausweitung der WHO, die die Souveränität der Staaten einschränken würde. Die IGV-Anpassungen schränken auch das souveräne Recht der Staaten nicht ein, Gesetze zur Umsetzung ihrer nationalen Gesundheitspolitik zu erlassen. Diese Souveränität ist in Artikel 3, Absatz 4 IGV explizit festgehalten. Die WHO kann schon heute, wie sie dies während der Covid-19-Pandemie getan hat, Empfehlungen an ihre Mitgliedstaaten aussprechen – auch zu Massnahmen zur Bekämpfung von Pandemien. Diese Empfehlungen sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Die Schweiz wird auch in Zukunft jederzeit souverän über ihre eigene Gesundheitspolitik und Massnahmen im Pandemiefall entscheiden. Die IGV sind seit 70 Jahren ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der internationalen Verbreitung übertragbarer Krankheiten, und es ist nicht im Interesse der Schweiz, sich aus diesem Regelwerk zurückzuziehen.