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25.7321 · Fragestunde. Frage · 2025-06-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf meine Interpellation 24.4442 schreibt der Bundesrat, dass Zulassungen für Biozidprodukte zeitlich befristet sind. Wird ein Verlängerungsantrag für die Zulassung gestellt, so erfolgt eine Überprüfung der Beurteilung aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse.
- Sieht es bei den Pflanzenschutzmitteln ähnlich aus?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie sieht es in der EU aus?
- Gibt es eine Befristung und wenn ja, warum übernimmt der Bundesrat diese Regelung nicht?