25.7378 · Fragestunde. Frage · 2025-06-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Anlage 1 Art. A 2c IGV verpflichtet die Schweiz, Fehl- und Desinformation zu behandeln. Am 12.12.21 erklärte BAG-Chefin Anne Lévy: «Für Ungeimpfte fehlt mir das Verständnis. Die Impfung schützt nicht nur sehr gut vor einer Erkrankung, sondern ist auch der Ausweg aus dieser Pandemie...»
1. Gilt diese Aussage als Fehl- oder Desinformation nach IGV?
2. Wer prüft künftig BAG- bzw. kantonale Aussagen darauf?
3. Sind Sanktionen vorgesehen, wenn Beamte amtlich Fehl- oder Desinformation verbreiten?