25.8132 · Fragestunde. Frage · 2025-12-08
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Im Kontext des Postulats 23.3501 und darüber hinaus wurde erneut die Diskussion eines 3. Geschlechtseintrags lanciert: Dabei geht unter, dass ein 3. Geschlechtseintrag auch intergeschlechtliche Personen betreffen würde.
- Anerkennt der Bundesrat die wissenschaftlich unbestrittene Tatsache, dass ein Teil der Bevölkerung anatomisch, chromosomal oder hormonell intergeschlechtlich ist?
- Wie rechtfertigt der Bundesrat diesen Personen gegenüber, dass es in der Schweiz keinen 3. Geschlechtseintrag gibt?