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Unterschiedliche Praxis bei Unterschriften mit gleicher Handschrift: Ungleichbehandlung bei gleicher Rechtsgrundlage?

25.8197 · Fragestunde. Frage · 2025-12-10

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Im Sommer 2025 akzeptierte die Bundeskanzlei – unter Berufung auf das Verhältnismässigkeitsprinzip – Unterschriften als gültig, die von einer kommerziellen Tessiner Firma gesammelt und in einer einzigen Handschrift eingetragen worden waren. Seit Oktober 2025 werden hingegen Einträge in derselben Handschrift, die von Privatpersonen aus derselben Familie stammen und denen keinerlei betrügerische Absicht zugrunde liegt, systematisch für ungültig erklärt – dies gestützt auf dieselbe Rechtsgrundlage.
Wie rechtfertigt der Bundesrat diese Tatsache?
Sieht er darin nicht eine Ungleichbehandlung?