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25.8218 · Fragestunde. Frage · 2025-12-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Wenn jemand aus der Schweiz auf Facebook schreibt: «Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt, wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden. Alles andere ist eine psychische Krankheit, die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!»
Im Sinne eines Kurz-Rechtsgutachtens des Bundesamtes für Justiz bzw. des Bundesrates:
Fällt diese Aussage unter die derzeit geltende Norm von Art. 261bis StGB?