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Bundesbeschluss über die Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038

26.054 · Geschäft des Bundesrates · 2026-06-19

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

In Kommission des Nationalrats

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.06.2026

Der Bundesrat unterstützt Olympische und Paralympische Winterspiele 2038 in der Schweiz

Der Bundesrat steht Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 in der Schweiz positiv gegenüber. Er hat Anfang Jahr die Eckwerte für die Unterstützung des Sportgrossanlasses festgelegt. In der Vernehmlassung wurde der Planungsbeschluss nun grossmehrheitlich begrüsst. Er sieht einen Bundesbeitrag von 200 Millionen Franken vor. An seiner Sitzung vom 19. Juni hat der Bundesrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Das Internationale Komitee (IOK) führt mit der Schweiz einen privilegierten Dialog für die Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 (OPWS). Das heisst, dass die Schweiz bis Ende 2027 ohne Konkurrenz ihr Dossier ausarbeiten kann. Erfüllt es die Anforderungen des IOK in Bezug auf das Austragungs- und Finanzierungskonzept sowie die Vermächtnis- und Nachhaltigkeitsziele, erhält die Schweiz den Zuschlag für die Durchführung der Spiele.

Der Bundesrat steht dem Projekt OPWS 2038 positiv gegenüber und sieht in diesem Sportgrossanlass grosse Chancen, so etwa für die Weiterentwicklung des Sports, für technische Innovationen, für die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die touristische Wertschöpfung wie auch für das positive Ansehen der Schweiz im Ausland. Der Bundesrat hat deshalb bereits im September 2024 seine grundsätzliche Unterstützung zugesagt und Anfang dieses Jahres seinen Vorschlag für die Unterstützung des Bundes am Projekt OPWS 2038 in die Vernehmlassung geschickt.

Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv

In der Vernehmlassung wurde der vorgesehene Planungsbeschluss grossmehrheitlich begrüsst und unterstützt. Aufgrund des Ergebnisses der Vernehmlassung und der weiteren Entwicklung des Projekts in den vergangenen Monaten ergeben sich keine grundsätzlichen Änderungen an den vom Bundesrat bisher festgelegten Eckwerten einer Unterstützung der OPWS 2038. Der Bundesrat hat von den Resultaten der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Bundesbeitrag: 200 Millionen Franken – keine Haftung für Defizite

Der Bundesrat sieht im Planungsbeschluss einen Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken vor. Die Unterstützung des Bundes erfolgt unter der Bedingung, dass sich die Kantone und Gemeinden gemeinsam mit mindestens dem gleichen finanziellen Beitrag an den Kosten für die Planung und Durchführung der OPWS 2038 beteiligen. Der Bundesbeitrag wird verwendet für die Mitfinanzierung der Paralympischen Spiele (60 Millionen), die Verbilligung der ÖV-Nutzung durch Besucherinnen und Besucher (50 Millionen), die Mitfinanzierung von weiteren Aufwänden der Trägerorganisation (80 Millionen) sowie die Deckung möglicher, heute noch nicht absehbarer Aufwände (10 Millionen). Nicht enthalten sind in diesem Betrag die Finanzierung der Sicherheitsaufgaben, die der Bund im Rahmen seiner üblichen Zuständigkeiten übernehmen wird.

Der Planungsbeschluss hält ausserdem fest, dass der Bund keine Haftung für allfällige Defizite der OPWS 2038 übernehmen wird. Der für die Organisation zuständige Verein sieht eine privat finanzierte Defizitgarantie von 200 Millionen Franken vor. Er rechnet mit Gesamtkosten von 2,2 Milliarden Franken für die Spiele; die Einnahmen stammen nebst den Beiträgen der öffentlichen Hand aus Sponsoring, Merchandising, Ticketverkauf und einem substanziellen Beitrag des IOK.

Kein fakultatives Referendum

Der Bundesrat stuft den Planungsbeschluss unverändert als nicht «von grosser Tragweite» ein, womit er nicht dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Das erwartete finanzielle Engagement des Bundes ist erheblich kleiner als bei vorangegangen Kandidaturprojekten für OPWS; zudem erscheinen die mit dem Austragungs- und Finanzierungskonzept verbundenen Risiken für den Bund kontrollierbar. Das dezentrale Austragungskonzept führt dazu, dass für Parlamente und Bevölkerung dort, wo Wettkämpfe stattfinden, Mitsprache möglich sein wird.

Verhandlungen

Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrates

Medienmitteilung der Finanzkommission des Nationalrates vom 26.06.2026

Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) kommt in einem Mitbericht zuhanden der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) zum Schluss, dass der auf 200 Millionen Franken gedeckelte Bundesbeitrag an die Kosten zur Durchführung Olympischer und Paralympischer Winterspiele 2038 in der Schweiz aus finanzpolitischer Sicht vertretbar ist. Sie empfiehlt der WBK-N ohne Gegenstimme, die Vorlage des Bundesrates zu unterstützen. Im Weiteren lehnt sie die politischen Bestrebungen, den Planungsbeschluss dem fakultativen Referendum zu unterstellen, kategorisch ab.

Für die FK-N sind die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben, den vom Bundesrat unterbreiteten Planungsbeschluss, der die Grundzüge der Unterstützung des Bundes für die Vorbereitung und Durchführung der Winterspiele 2038 enthält, dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Der Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken kann nicht als «von grosser Tragweite» im Sinne von Artikel 28 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes angesehen werden. Die Unterstellung des Beschlusses unter das fakultative Referendum würde de facto der Durchführung eines Finanzreferendums entsprechen. Dieses Instrument gibt es zwar in einigen Kantonen und Gemeinden, nicht aber auf Bundesebene.

Die Höhe des Bundesbeitrags von maximal 200 Millionen Franken erachtet die Kommission angesichts des zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzens und der mehrheitlich privaten Finanzierung als vertretbar. Sie weist zudem darauf hin, dass die Vorlage des Bundesrates eine Defizitgarantie des Bundes für Swiss Olympic, den Verein «Olympische und Paralympische Winterspiele 2038» oder das Internationale Olympische Komitee ausschliesst. Im Weiteren begrüsst die FK-N, dass das Vorhaben vor allem auf die bestehende Infrastruktur setzt und sich so die Kosten sowie die Umweltauswirkungen in Grenzen halten lassen. Sie ersucht die WBK-N mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Planungsbeschlussentwurf des Bundesrates gutzuheissen (26.054 n).

Auskünfte

Sekretariat der Finanzkommissionen (FK)

fk.cdf@parl.admin.ch

Finanzkommission (FK)

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