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26.1017 · Anfrage · 2026-03-19

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Kassensturz von SRF hat am 17. März 2025 über die Situation der medizinischen Gutachten in der IV berichtet. Wie bereits seit Längerem bekannt – und durch die Recherche erneut bestätigt – wurden zahlreiche Betroffene falsch eingeschätzt, mit teils gravierenden Folgen. Auch das Parlament hat sich bereits mehrere Male der Thematik gewidmet.

Das Parlament hat im Rahmen der Gesetzesrevision Weiterentwicklung der IV (in Kraft seit 1. Januar 2022) die Schaffung einer ausserparlamentarischen Kommission beschlossen: die Eidgenössische Qualitätskommission für medizinische Begutachtung. Diese soll sich mit der Qualität und Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung befassen.

Gemäss ihrem Jahresbericht 2023 hat die EKQMB zwei Empfehlungen verabschiedet. Eine davon betrifft die Beendigung der Auftragsvergabe an die Firma PMEDA. Davon profitieren die Betroffenen jedoch nicht direkt: Die Kommission kann lediglich Empfehlungen abgeben, verfügt aber über keine Weisungsbefugnis. Sie ist damit eher ein Frühwarnsystem für Qualitätsprobleme als ein Instrument zur Durchsetzung von Verbesserungen.

Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:

  1. Die EKQMB arbeitet mit Empfehlungen. Damit diese Wirkung entfalten können, ist Transparenz zentral. Auf der Website ist der letzte veröffentlichte Jahresbericht jener von 2023. Wo sind die Berichte für 2024 und 2025?

  2. Wie viele Empfehlungen wurden bereits erlassen? Werden diese alle zeitnah veröffentlicht?

  3. Wie wurden die Empfehlungen von den Durchführungsorganen umgesetzt?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) ist selbst verantwortlich für die Ausführung ihrer Aufgaben. Der Bundesrat hat keinen Einfluss darauf. Sie ist verpflichtet, dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) über ihre Tätigkeiten Rechenschaft abzulegen. 1. Die Veröffentlichung des Jahresberichts 2024 verzögerte sich aufgrund der Migration der EKQMB-Webseite und der eingeschränkten Publikationsmöglichkeiten auf der bisherigen Seite. Die Publikation ist nach der Aufschaltung der Webseite im Mai 2026 vorgesehen. Der Jahresbericht 2025 soll in der ersten Jahreshälfte 2026 erscheinen. 2. Bisher wurde eine formelle Empfehlung zur Überprüfung einer Gutachterstelle veröffentlicht. 3. Die Unfallversicherer wie auch die Invalidenversicherung (IV) haben die Empfehlung der EKQMB vom 4. Oktober 2023 über die Beendigung der Auftragsvergabe an die Gutachterstelle PMEDA AG (www.ekqmb.admin.ch > Empfehlungen >Empfehlungen der EKQMB > Beendigung PMEDA) umgehend umgesetzt. Zusätzlich wurden die IV-Stellen vom Bundesamt für Sozialversicherungen mittels Weisungen dazu angehalten, alle Gutachten der PMEDA AG bei einem noch bevorstehenden Leistungsentscheid (Vorbescheid oder Verfügung) einer Qualitätskontrolle in Anwendung der Prüfkriterien gemäss des Überprüfungsberichts zu unterziehen. Im Januar 2024 teilte die EKQMB mit (www.ekqmb.admin.ch >Empfehlungen > Empfehlungen der EKQMB > Qualitätsindikatoren), sie plane drei Qualitätsindikatoren der Prozessqualität und drei Qualitätsindikatoren der inhaltlichen Qualität in der medizinischen Begutachtung zu erheben und zukünftig im Rahmen eines Peer-Review-Verfahrens anhand definierter Prüffragen zu beurteilen. Über diese Prüffragen hat die EKQMB am 1. Juli 2024 informiert (www.ekqmb.admin.ch > Informationen > Peer Review Verfahren (PRV)). Die von der EKQMB definierten Qualitätsindikatoren werden von allen Sozialversicherungen bei der Erstellung von Gutachten vorausgesetzt und in den internen Prozessen für die Überprüfung der Qualität der Gutachten angewendet und umgesetzt. Weitere Empfehlungen der EKQMB zu Anforderungs- und Qualitätskriterien für das Verfahren zur Erstellung von Gutachten sowie Kriterien oder hilfreiche Instrumente für die Beurteilung der Qualität von Gutachten durch die Versicherer stehen noch aus.