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Wolfsregulierung. Paradigmenwechsel durch die Festlegung eines Höchstbestands auf nationaler und infolgedessen auch auf kantonaler Ebene

26.307 · Standesinitiative · 2026-05-20

Parlament

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Die Bundesversammlung wird beauftragt, in einem Bundesgesetz (Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel) oder in einem Bundesbeschluss zu verankern, dass Wolfsrudel oder Einzelwölfe zum Abschuss freigegeben werden dürfen, sobald der Wolfsbestand eine im Einvernehmen mit den Kantonen vorgängig festgelegte Höchstzahl erreicht, wobei die territorialen, ökologischen und sozioökonomischen Gegebenheiten der jeweiligen Regionen/Kantone zu berücksichtigen sind.

Begründung

Am 7. März 2025 trat eine Änderung des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (im Folgenden: Berner Konvention) in Kraft, mit welcher der Schutzstatus des Wolfes herabgestuft wird. Seit diesem Datum wird der Wolf nicht mehr in Anhang II unter «streng geschützte Tierarten», sondern in Anhang III unter «geschützte Tierarten» gelistet.

Dank dieser Herabstufung kann der Bestand dieses Grossraubtiers reguliert werden, d. h., der Wolf bleibt zwar geschützt, darf aber grundsätzlich gejagt werden, und die Kantone haben mehr Handlungsspielraum und sind eigenständiger.

Die Grenzen der Schutzmassnahmen wurden deutlich, die Langwierigkeit der Verfahren (genetische Analysen und Entschädigungen) ist hinlänglich bekannt und die Kosten für das Wolfsmanagement belasten die kantonalen Finanzen schwer.

Das Konzept Wolf Schweiz (Stand 2020) sah zur Sicherstellung der Koexistenz mit der Bevölkerung und der Viehzucht als idealen Mindestbestand zwölf auf fünf Regionen verteilte Wolfsrudel vor.

Derzeit gibt es deutlich mehr als zwölf Rudel. Den jüngsten offiziellen Zahlen zufolge leben in der Schweiz über 30 Rudel mit rund 300 Wölfen, wobei die grenzüberschreitenden Rudel nicht berücksichtigt sind.

Um den Fortbestand der Wölfe zu sichern und die Konflikte mit der Landwirtschaft und der Bevölkerung zu begrenzen, ist für die Region Südostschweiz – bestehend aus Tessin, Graubünden und St. Gallen – ein Mindestbestand von drei Wolfsrudeln vorgesehen. Allein im Tessin leben derzeit acht Rudel, vier Paare und rund zehn umherstreifende Einzelwölfe. Die vom Kanton erlassenen Abschussverfügungen zeigen nicht die gewünschte Wirkung. Ausserdem wäre es illusorisch, zu glauben, dass der Bestand des Grossraubtiers im Kanton durch solche Verfügungen eingedämmt werden kann, insbesondere wenn nicht mehr als zwei Drittel der im Jahr der Regulierung geborenen Jungtiere erlegt werden dürfen.

Im Jahr 2025 hatte diese Politik gravierende Folgen für den Kanton Tessin: Vom 1. Januar 2025 bis zum 27. September 2025 wurden 195 Nutztiere gerissen und 153 als vermisst gemeldet. Diese Rekordzahlen machen deutlich, dass die Situation mittlerweile unkontrollierbar ist. Viele Viehzuchtbetriebe geben leider auf, mit all den damit verbundenen negativen Folgen, denn die Viehzucht ist für das gesamte Land wichtig.

Es ist höchste Zeit zu retten, was von der Schaf- und Ziegenhaltung in den Berggebieten noch zu retten ist. Die Situation ist völlig ausser Kontrolle und die in der Berner Konvention vorgesehene Herabstufung des Wolfes ebnet den Weg für einen Paradigmenwechsel: Neu kann statt eines Mindestbestandes an Wolfsrudeln und Wölfen in der Schweiz eine Höchstzahl an Wölfen festgelegt werden, womit einerseits die Art geschützt und andererseits eine Koexistenz mit der Viehzucht im Berggebiet ermöglicht wird.

Als Beispiel kann die Strategie Schwedens herangezogen werden. Das Land ist elfmal grösser als die Schweiz, zählt zehn Millionen Einwohnerinnen und Einwohner (Schweiz: 9 Mio.) und hat gleich viele Wölfe wie die Schweiz: circa 300. Schweden will den Wolfsbestand jedoch auf 170 Tiere reduzieren, um Konflikte – insbesondere mit der Rentierzucht – zu entschärfen. Die Bestrebungen Schwedens und aller, die mutige und schwierige Entscheidungen getroffen haben, um eine jahrhundertealte Tradition und einen wichtigen Wirtschaftszweig zu bewahren, sind lobenswert.

Am 4. Dezember 2025 reichte Ständerat Fabio Regazzi die Motion «Einführung einer Gesetzesgrundlage für den regulierten Abschuss von Wölfen bei Überschreitung eines vordefinierten Schwellenwerts» (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254464) ein. Parallel dazu reichte Nationalrat Alex Farinelli eine gleichlautende Motion im Nationalrat ein.

Mit der vorliegenden Standesinitiative ersucht der Kanton Tessin die Bundesversammlung, den geforderten Paradigmenwechsel zu vollziehen, indem im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (oder in einem Bundesbeschluss) verankert wird, dass als Massnahme zum Schutz der Viehzucht der Wolf zum Abschuss freigegeben werden darf, sobald die für die einzelnen Kantone oder für die im Konzept Wolf definierten Regionen festgelegte Höchstzahl an Wölfen oder Wolfsrudeln in der Schweiz erreicht ist, wobei die territorialen, ökologischen und sozioökonomischen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.

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