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26.3096 · Interpellation · 2026-03-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) warnte letztes Jahr vor einem bevorstehenden Arbeitskräftemangel. Bis 2035 werden fast bis zu 500 000 Arbeitnehmende fehlen. Dies entspricht etwa 10 Prozent der aktuellen Erwerbsbevölkerung. Es ist eine grosse wirtschaftliche Herausforderung, weshalb laut SECO die wertvollen Ressourcen besser genutzt werden müssen; es sind dies die älteren qualifizierten Arbeitnehmenden in unserem Land.

Begründung

Im Herbst 2025 wurde in einem Whitepaper («Les seniors en entreprise : plus que jamais indispensables !») von AvantAge Suisse romande – die Fachstelle für Alter und Arbeit von Pro Senectute in der Westschweiz – eine Studie veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass mehr als zwei von zehn Unternehmen in der Westschweiz keine Personen über 55 Jahre beschäftigen und dass drei von zehn Unternehmen keine Personen über 60 Jahre einstellen.

Kurz gesagt: Auch wenn Arbeit bekanntlich gesund hält, ist es noch lange nicht sicher, dass Arbeitnehmende bis zum Alter von 65 Jahren oder darüber hinaus im Beruf bleiben können.

Könnte der Bundesrat zusätzlich dazu, dass er Unternehmen diesbezüglich weiterhin informiert und sensibilisiert, auch die Einführung konkreter Massnahmen in Betracht ziehen, zum Beispiel:

  • Neue Massnahmen zur Förderung der Einstellung von älteren Arbeitnehmenden in der Bundesverwaltung und in öffentlichen Unternehmen einführen, beispielsweise die Verpflichtung, für jede ausgeschriebene Stelle mindestens eine Bewerberin oder einen Bewerber über 55 Jahre zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen;

  • Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Beschäftigung älterer Mitarbeitenden in einem Unternehmen positiv bewerten, ähnlich wie dies bei Ausbildungsbetrieben der Fall ist;

  • Eine Beobachtungsstelle oder eine Expertengruppe des Bundesrates schaffen, die sich aus verschiedenen Akteurinnen und Akteuren der Privatwirtschaft und des öffentlichen Sektors zusammensetzt und deren Aufgabe es wäre, die Entwicklungen in diesem Bereich genau zu verfolgen und gegebenenfalls weitere Massnahmen vorzuschlagen;

  • Eine Fördermassnahme für die Weiterbildung von Arbeitnehmenden ab 50 Jahren einführen, um so lange wie möglich den Erhalt ihrer Kompetenzen und damit ihrer Beschäftigungsfähigkeit zu fördern;

  • Den gesetzlichen Rahmen anpassen, um die Einführung einer Bilanz mindestens zehn Jahre vor Erreichen des Rentenalters zu fördern, damit rechtzeitig mögliche Anpassungen der Arbeitsverhältnisse (Art der Aufgaben, Arbeitszeit usw.) vorgenommen werden können, um ein abruptes Karriereende zu vermeiden.

Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Fragen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der älteren Arbeitnehmenden im Kontext der demografischen Alterung bewusst. Die Erwerbsquote der 55-64-Jährigen stieg zwischen 2015 und 2025 von 73,2 Prozent auf 78,2 Prozent an, so stark wie in keiner anderen Altersgruppe. Ihre Erwerbslosenquote blieb dabei stets unterdurchschnittlich. Der Bundesrat hat bereits viele Massnahmen ergriffen, um die Arbeitsmarktintegration von älteren Erwerbspersonen zu verbessern. In der Arbeitslosenversicherung wird Stellensuchenden ab 55 Jahren eine längere Taggeldbezugsdauer eingeräumt. Zudem wurden Massnahmen für schwer vermittelbare Stellensuchende – wie bspw. Coachings - zusätzlich gefördert. Verpflichtungen zur Einladung von älteren Stellensuchenden oder auch Bevorzugungen bei öffentlichen Ausschreibungen von Unternehmen, die ältere Arbeitnehmende beschäftigen, steht der Bundesrat kritisch gegenüber. Statt Vorurteile gegenüber älteren Personen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen könnten solche Massnahmen sie eher noch verstärken. Standortbestimmungen und Weiterbildungen erachtet der Bundesrat für wichtig und er hat dafür auch Förderprogramme und gute Rahmenbedingungen geschaffen. Erfolg versprechen diese Massnahmen aber am ehesten, wenn sie freiwillig und damit auch zielorientiert ergriffen werden. Mit dem Programm viamia steht Erwerbstätigen ab 40 Jahren bereits eine kostenlose Standortbestimmung zur Verfügung.Angesichts der positiven Entwicklungen und der vielen gut laufenden Massnahmen erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, eine Expertengruppe einzuberufen. Er behält die Entwicklungen im Arbeitsmarkt im Auge und steht mit den Sozialpartnern und den Organisationen der Arbeitswelt laufend im Austausch. Erfolgsversprechende, innovative Massnahmen können auch im bestehenden rechtlichen und institutionellen Rahmen eingeführt werden.