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Zulassung des ökologisch vorteilhaften Combi-protec-Verfahrens zur Bekämpfung der Kirschessigfliege in Spezialkulturen

26.3135 · Motion · 2026-03-17

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit das Combiprotec-Verfahren (Köderverfahren auf Basis eines proteinbasierten Lockstoffs in Kombination mit einem biologischen Wirkstoff wie Spinosad) zur gezielten Bekämpfung der Kirschessigfliege und weiterer Fruchtfliegen in allen betroffenen Spezialkulturen zugelassen werden kann, auch präventiv und ohne starre Schadschwellen, wo dies aus Sicht des Kulturschutzes notwendig ist.

Dies betrifft insbesondere den Obstbau, den Beeren- und Steinobstanbau sowie den Weinbau. Der Bundesrat soll sicherstellen, dass das Verfahren als ökologisch vorteilhafte und wirkstoffsparende Alternative zu breit wirkenden Insektiziden regulär eingesetzt werden kann und klare Anwendungsvorgaben erarbeiten.

Begründung

Die Kirschessigfliege verursacht in Obst-, Beeren-, Steinobst- und Weinbau zunehmend schwere Schäden. Herkömmliche Bekämpfungsstrategien stützen sich oft auf flächige Insektizidbehandlungen, was im Widerspruch zu den nationalen Zielen der Pestizidreduktion, des Biodiversitäts- und Gewässerschutzes steht.

Das Combiprotec-Verfahren bietet eine ökologisch deutlich überlegene Alternative. Durch das «bait & kill»-Prinzip wird der Wirkstoff nur punktuell ausgebracht und von den Schädlingen gezielt aufgenommen. Dadurch lassen sich 60 bis 90 Prozent weniger Insektizide ausbringen, Nützlinge und Bestäuber werden geschont, Abdrift und Umweltbelastung deutlich reduziert.

In Baden-Württemberg ist das Verfahren bereits behördlich anerkannt und wird erfolgreich in Obst-, Beeren- und Weinbau eingesetzt. Diese Erfahrungen bestätigen seine Wirksamkeit, Praxistauglichkeit und ökologische Vorteilhaftigkeit.

Eine Schweizer Zulassung ermöglicht eine nachhaltige, wirkstoffsparende Bekämpfung eines invasiven Schädlings und stärkt die ökologische Resilienz der betroffenen Spezialkulturen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit das in der Motion erwähnte Combiprotec-Verfahren angewendet werden kann. Bei diesem Verfahren werden zwei unterschiedliche Produkte in Kombination eingesetzt: Das Produkt «Combi-Protec» als «Lockstoff» und ein Pflanzenschutzmittel (Insektizid). Der «Lockstoff» selbst ist kein Pflanzenschutzmittel gemäss Definition der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) und somit auch nicht als solches zulassungspflichtig. Ein Einsatz des Produkts «Combi-Protec» als «Lockstoff» ist in der Schweiz wie auch in den EU-Mitgliedstaaten bereits heute ohne spezifische Pflanzenschutzmittelzulassung möglich. Insektizide gelten hingegen immer als zulassungspflichtige Pflanzenschutzmittel. Die Verwendung des «Lockstoffes» in Kombination mit einem Pflanzenschutzmittel ist in den Kulturen, für welche das Pflanzenschutzmittel zugelassen ist, und unter Einhaltung der in der Zulassung des Pflanzenschutzmittels festgehaltenen Anwendungsbedingungen bereits möglich. Für eine anderweitige Anwendung des Pflanzenschutzmittels müsste ein Gesuch um Erweiterung der Pflanzenschutzmittelzulassung gestellt werden. Die Bestimmungen der Direktzahlungsverordnung (DZV; SR 910.13) erlauben den präventiven Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, wenn dies für den Schutz der Kulturen erforderlich ist. Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel kann im Rahmen von Direktzahlungen im Obst-, Wein- und Beerenanbau verwendet werden, sofern es in der entsprechenden von Agroscope veröffentlichten Pflanzenschutzmittelliste aufgeführt ist. Dies ist bei Produkten auf Spinosad-Basis zur Bekämpfung der Kirschessigfliege der Fall. Aus dem Besagten ergibt sich, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen den Einsatz des Combiprotec-Verfahrens bereits heute ermöglichen. Der Bundesrat erachtet die Motion daher bereits als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.