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26.3145 · Motion · 2026-03-17

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, jede Beteiligung der Schweiz am Friedensrat abzulehnen, auch als Beobachterstaat. Er unterstützt hingegen weiterhin die Strukturen der Vereinten Nationen und setzt sich für die Einhaltung des Völkerrechts ein.

Begründung

Der Friedensrat, der ursprünglich im Rahmen der zweiten Phase des «Friedensplans» für Gaza geschaffen wurde, hat sich gemäss seiner Charta inzwischen zu einem Instrument mit deutlich umfassenderen Zielen entwickelt, die den Multilateralismus der UNO-Institutionen infrage stellen.

Die Ziele der Trump-Administration sind klar: Sie will die UNO mit allen Mitteln zu Fall bringen. Der Friedensrat ist eine Farce und eine Falle. Er untergräbt das Völkerrecht und die Menschenrechte. Er ist ein Zusammenschluss unter autokratischer Führung. Neben der Eintrittsgebühr von einer Milliarde Dollar liegen die Entscheidungs- und Ernennungsbefugnisse sowie die internen Verfahren weitgehend in den Händen des US-Präsidenten, der diese Institution nach Belieben nutzen kann.

Menschenrechte sind nicht verhandelbar, und Gewalt kann und darf die internationalen Beziehungen nicht bestimmen. Die Schweiz, die durch ihre Guten Dienste ein Symbol für den Dialog zwischen den Nationen ist, muss sich weiterhin für Frieden und Multilateralismus einsetzen, insbesondere indem:

  • sie jede Beteiligung am Friedensrat ablehnt. Sie hat der Institution bereits eine gewisse Legitimität verliehen, als sie die Einladung nicht formell zurückwies und an der Eröffnungssitzung als Beobachterstaat teilnahm.

  • sie die Vereinten Nationen weiterhin unterstützt. Die Trump-Administration setzt alles daran, die UNO-Institutionen zu untergraben, indem sie ihnen finanzielle Mittel entzieht oder internationale Verträge kündigt. Anschliessend beruft sie sich auf die Schwäche und mangelnde Wirksamkeit derselben Verträge und Institutionen, um den Friedensrat zu rechtfertigen. Die Schweiz soll eine auf Recht und Dialog basierende internationale Ordnung verteidigen.

  • sie sich weiterhin dafür einsetzt, den Multilateralismus zu erneuern und die Institutionen der UNO gerechter und wirksamer zu machen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz prüft Initiativen zur Förderung des Friedens sorgfältig. So auch die neue Struktur des Friedensrates (Board of Peace, BoP), die sich derzeit noch im Aufbau befindet. Die Teilnahme der Schweiz als Beobachterin an der ersten Sitzung des Friedensrats in Washington am 19. Februar 2026 diente unter anderem dazu, die Funktionsweise des BoP zu verstehen. Zudem konnte die Schweiz dadurch ihre Unterstützung für eine völkerrechtskonforme Umsetzung des Gaza Peace Plans sowie für die Resolution 2803 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bekräftigen. Die Schweiz setzt sich in Umsetzung ihres Verfassungsauftrags weiterhin für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung ein und bleibt einem Multilateralismus, der das Völkerrecht achtet, verpflichtet. In diesem Sinn wird die Schweiz auch weiterhin die UNO und ihre Unterorganisationen unterstützen und in ihren Leitungsgremien mitwirken.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.