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Wie kontrolliert die Finma kritische Investitionen von Schweizer Banken in den Vereinigten Staaten?

26.3157 · Interpellation · 2026-03-18

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Mehrere Schweizer Investoren scheinen in den wichtigsten Dienstleistungsunternehmen der US-Behörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) attraktive Investitionsmöglichkeiten zu sehen.

ICE hat das Ziel, jährlich eine Million Menschen abzuschieben, was 3000 Abschiebungen pro Tag entspricht, und stützt sich dabei auf zwei Kernbereiche:

Digitale Massenüberwachung. Identifikation und Lokalisierung von Migrantinnen und Migranten und von deren Aufenthaltsorten, um die Zahl der Festnahmen zu maximieren. Informationstechnologien zur Unterstützung bei Einsätzen. Palantir, CACI International und AT&T sind in diesem Bereich tätig.

Privatgefängnisse. Derzeit befinden sich rund 68 000 Personen in Haft, davon etwa 85 Prozent in Privatgefängnissen. Das Departement für Innere Sicherheit plant die Schaffung von 80 000 zusätzlichen Stellen. Die Unternehmen Geo Group und Corecivic sind Branchenführer.

Es kommt zu schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen, dokumentiert von den NGOs Human Rights Watch und Amnesty International sowie durch Tausende von Urteilen (Reuters, Februar 2026), die von Richterinnen und Richtern verhängt wurden, die mittlerweile um ihr Leben fürchten (CBS, März 2026).

Die UBS, die Zürcher Kantonalbank, Pictet, Lombard Odier, die BCV, Raiffeisen und Julius Bär haben selbst oder im Auftrag ihrer Kundinnen und Kunden in dieses «Geschäftsmodell» investiert (BreakFree Suisse, Februar 2026).

Wie bewertet die Finma das Reputationsrisiko dieser Anlagestrategien sowie das geopolitische Risiko im Zusammenhang mit dem autoritären Kurs und der Schwächung der auf der Achtung der Menschenrechte basierenden internationalen Ordnung, für die sich die Schweiz einsetzt?

Wie nimmt die Finma ihre Aufsichtspflicht wahr, um die Transparenz und den Informationsfluss bezüglich dieser Investitionen zu gewährleisten? Beabsichtigt die Finma, eine Verordnung zu erlassen, um private Schweizer Investitionen mit den von der Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen in Einklang zu bringen, etwa mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948), aber auch mit internationalen Abkommen betreffend die Rechte des Kindes (1989), die Rechte von Flüchtlingen (1951), die Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (1990) sowie die Abschaffung der Sklaverei und der Zwangsarbeit (1957)?

Stellungnahme des Bundesrates

Die FINMA stellt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags sicher, dass Finanzinstitute Risiken identifizieren, bewerten und steuern. Sie publiziert einmal jährlich einen Risikomonitor. Er gibt einen Überblick über die aus Sicht FINMA bedeutendsten Risiken für die Beaufsichtigten und über den Fokus der Aufsichtstätigkeit der FINMA. Damit schafft sie gegenüber den Beaufsichtigten und der Öffentlichkeit Transparenz über die Art und Weise der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Das Rundschreiben der FINMA zu operationellen Risiken und Resilienz (Rundschreiben 2023/1 Operationelle Risiken und Resilienz – Banken), welches sich auf die Vorschriften über die Funktionentrennung, das Risikomanagement und die interne Kontrolle in der Bankenverordnung (SR 952.02) bezieht und die Aufsichtspraxis dazu konkretisiert, verpflichtet Banken, Reputationsrisiken als Bestandteil ihres operationellen Risikomanagements systematisch zu erfassen und zu steuern. Dabei wird verlangt, dass potenzielle Auswirkungen auf die Reputation frühzeitig identifiziert und in die Risikoanalyse sowie in die internen Kontrollsysteme integriert werden. Die Institute müssen geeignete organisatorische Massnahmen und Prozesse vorsehen, um solche Risiken zu überwachen, zu begrenzen und im Ereignisfall angemessen zu reagieren. Zudem wird erwartet, dass wesentliche Risiken – einschliesslich reputationsbezogener Aspekte – adressatengerecht dokumentiert und innerhalb der Governance-Strukturen transparent gemacht werden. Abgesehen davon können private und institutionelle Investorinnen und Investoren in der Schweiz grundsätzlich frei über ihre Investitionen entscheiden und unterliegen dabei mit wenigen Ausnahmen (wie z.B. sanktionierte Firmen) keinen grundsätzlichen Restriktionen. Völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz, resp. die in der Interpellation genannten Abkommen, binden in erster Linie den Staat selbst.

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