Wie hat sich die Wohnraumförderung des Bundes in den letzten 25 Jahren entwickelt?
26.3160 · Interpellation · 2026-03-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Immer mehr Regionen der Schweiz sind von Wohnungsmangel betroffen. Aus diesem Grund steigen die Mieten vielerorts deutlich schneller als die allgemeine Teuerung oder die Löhne. Besonders für junge Familien wird es dadurch schwieriger, geeigneten Wohnraum zu finden.
Die Bundesverfassung hält in Artikel 108 fest: «Der Bund fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeiten von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus.»
Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
Mit welchen Instrumenten setzt der Bund den Verfassungsauftrag von Artikel 108 BV heute um?
Wie hat sich das finanzielle Engagement des Bundes in der Wohnraumförderung seit dem Jahr 2000 entwickelt?
Wie viele Wohnungen werden pro Jahr durch Darlehen aus dem Fonds de Roulement sowie durch Finanzierungen der EGW gefördert?
Wie viele preisgünstige Wohnungen wären in den vergangenen Jahren mutmasslich gefördert worden, wenn die direkte Förderung 2003 nicht sistiert worden wäre?
Wie viele finanzielle Mittel wären nötig, um eine direkte Förderung aufzubauen, wie sie ursprünglich im Wohnraumförderungsgesetz vorgesehen war?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Wohnraumförderung des Bundes fokussiert auf die sogenannte indirekte Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Die im Wohnraumförderungsgesetz (WFG; SR 842) ebenfalls vorgesehene direkte Förderung für preisgünstige Mietwohnungen und preisgünstiges Wohneigentum wurde 2003 sistiert. Bei den in der indirekten Hilfe eingesetzten Instrumenten handelt es sich um Bürgschaften gegenüber der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW), Rückbürgschaften gegenüber der Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft (hbg) sowie einen Fonds de Roulement für verzinsliche und rückzahlbare Darlehen. Gemäss Staatsrechnung betrugen die Ausgaben des Bundes für das Aufgabengebiet sozialer Wohnungsbau / Wohnbauförderung im Jahr 2000 insgesamt 367,2 Millionen Franken. Im Jahr 2025 wurden 35,6 Millionen Franken ausgewiesen.Seit 2000 wurden mit Darlehen aus dem Fonds de Roulement insgesamt 36 082 Wohnungen gefördert, im Durchschnitt 1388 Wohnungen pro Jahr. Ende 2025 verfügten 20 427 Wohnungen über ein Darlehen aus dem Fonds de Roulement. Ebenfalls Ende 2025 lag der Gesamtbestand der mit Anleihen der EGW (vom Bund verbürgt) mitfinanzierten Wohnungen bei 38 702; pro Jahr werden gut 1000 Wohnungen neu gefördert. Viele Bauträger nehmen beide Instrumente in Anspruch, weil sich diese ergänzen.Die Botschaft zum WFG von 2002 (BBl 2002 2829) ging von einem ausgabenwirksamen Fördervolumen (exkl. Bürgschaften) von jährlich rund 2000 Wohnungen (Miete und Eigentum) resp. 150 Millionen Franken aus. Dies hätte von 2003 bis 2025 gut 40 000 geförderten Wohnungen entsprochen. Allerdings wären etwas mehr als die Hälfte der Mittel für Erneuerungen vorgesehen gewesen; so wären seit 2003 mutmasslich knapp 20 000 geförderte Wohnungen neu entstanden. Würden die damaligen Ansätze auf heute übertragen, wären für die Förderung von 2000 Mietwohnungen 230 Millionen Franken pro Jahr und für 1000 Eigentumswohnungen 150 Millionen Franken pro Jahr nötig. Dies unter der Annahme, dass rund 5% der jährlich neu gebauten Wohnungen gefördert würden und ein vergleichbarer Fördereffekt erzielt würde wie 2002 geplant. Würde die Förderung als Fonds de Roulement ausgestaltet, ergäbe sich über 25 Jahre ein Bedarf von 5 Milliarden Franken.