26.3172 · Interpellation · 2026-03-18
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Welches ist der ideale Höchstsatz für die Mehrwertsteuer (MWST)?
Zur Finanzierung welcher Aufgaben soll die MWST vorrangig eingesetzt werden?
Sind in absehbarer Zeit Senkungen der MWST geplant?
Falls die MWST erhöht wird: Welche Steuern wären zu senken?
Kann der Bundesrat bestätigen, dass eine Erhöhung der MWST zu einem Konsumrückgang, tieferen Löhnen, einem Stellenabbau, einem schwächeren Wirtschaftswachstum und einer geringeren Attraktivität des Wirtschaftsstandorts führt?
Begründung
In den letzten Monaten hat der Bundesrat mehrere MWST-Erhöhungen vorgeschlagen, um verschiedene politische Projekte zu finanzieren. Zur Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben für Sicherheit und Militär schlägt er eine Erhöhung der MWST um 0,8 Prozentpunkte vor. Weiter plant er, zur Finanzierung des Bahnausbaus das entsprechende MWST-Promille über 2030 hinaus zu verlängern. Ausserdem steht aktuell zur Debatte, dass die MWST zur Finanzierung der 13. AHV-Rente um 0,7 Prozentpunkte erhöht wird. Und nicht zuletzt hat der Bundesrat vorgeschlagen, die MWST auch zur Finanzierung der Invalidenversicherung zu erhöhen.
Diese Vielzahl an Vorschlägen zu MWST-Erhöhungen irritiert mich. Die MWST ist eine Steuer, von der die gesamte Bevölkerung betroffen ist und die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Einzelnen nicht berücksichtigt. Die MWST-Einnahmen des Bundes betragen annähernd 27 Milliarden Franken pro Jahr. Diese Einnahmen lassen sich aber nicht unendlich erhöhen, da wir ja auch noch andere Steuern zahlen.
Solche Steuererhöhungen müssen wohlüberlegt sein. Denn sind MWST-Erhöhungen oder -Senkungen erst einmal erfolgt, ist es bekanntlich ausgesprochen schwierig, sie wieder rückgängig zu machen.
Als in Frankreich vor mehr als 70 Jahren die MWST von Maurice Lauré eingeführt wurde, wies dieser darauf hin, dass es keinen magischen Steuersatz gebe, dass man aber auf Ausgewogenheit achten müsse in Bezug auf ausreichende Steuereinnahmen, die wirtschaftliche Neutralität, die politische Akzeptanz und die Verhinderung von Steuerbetrug. Er betonte, dass der Steuersatz moderat, die Steuerbasis dafür breit sein müsse.
Ist der Steuersatz zu hoch, steigt die Gefahr, dass es zu Schwarzarbeit kommt, da die MWST in erster Linie die Arbeitsmittel belastet.
Eine aktuelle Studie von Avenir Suisse [1] zeigt auf, dass eine MWST-Erhöhung erhebliche negative Auswirkungen auf Löhne, Beschäftigung, Wachstum und Anpassungen auf der Ausgabenseite hat.
Derzeit beträgt die MWST in der Schweiz für die meisten Produkte und Dienstleistungen 8,1 Prozent. Dieser Satz ist deutlich tiefer als in vielen EU-Ländern, wo der durchschnittliche Normalsatz bei rund 21,8 Prozent liegt.
[1] https://www.avenir-suisse.ch/blog-was-eine-mehrwertsteuererhoehung-wirklich-kostet/
Stellungnahme des Bundesrates
Es gibt keinen wissenschaftlich allgemein anerkannten «idealen» oder maximalen Mehrwertsteuersatz. Die wirtschaftswissenschaftliche Literatur zur Konsum- und Güterbesteuerung zeigt, dass die Beurteilung von Mehrwertsteuersätzen von verschiedenen Faktoren abhängt, insbesondere von der Breite der Bemessungsgrundlage, der Ausgestaltung der übrigen Steuern, den Verteilungszielen, dem Finanzierungsbedarf des Staates sowie möglichen Verhaltensanpassungen steuerpflichtiger Personen. Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung, dass ein moderater Steuersatz und eine breite Bemessungsgrundlage anzustreben sind.
Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage. Sie eignet sich insbesondere zur Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. In der Schweiz dient sie der Finanzierung sowohl allgemeiner Bundesaufgaben als auch in einem gewissen Umfang spezifischer Ausgaben, insbesondere zugunsten der Sozialwerke und der Verkehrsinfrastruktur. Im Jahr 2024 entfielen rund drei Viertel der Einnahmen auf allgemeine Bundesmittel, knapp ein Viertel war zweckgebunden. Die konkrete Verwendung der Einnahmen wird jeweils im Rahmen der politischen Entscheidungsprozesse festgelegt.
Derzeit sind keine generellen Senkungen der Mehrwertsteuer geplant. Bestrebungen für eine aufkommensneutrale Senkung durch die Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung von Ausnahmen erwiesen sich bisher nicht als mehrheitsfähig (vgl. u.a. Stellungnahme des Bundesrats auf die Motion 21.3444).
Ziel der aktuell diskutierten Anpassungen der Mehrwertsteuer ist es, zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung bestimmter staatlicher Aufgaben zu generieren. Der Bundesrat verfolgt keinen mechanischen Ansatz, wonach Erhöhungen einer Steuer automatisch mit Senkungen anderer Steuern verbunden werden. Zuletzt wurden auf Bundesebene Steuersenkungen im Rahmen der Abschaffung des Eigenmietwerts und der Einführung der Individualbesteuerung beschlossen.
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer kann kurzfristig zu höheren Konsumentenpreisen führen und damit die reale Kaufkraft sowie die Nachfrage dämpfen. Zudem kann sie Anreize zur Steuerumgehung erhöhen. Die wirtschaftswissenschaftliche Literatur zeigt jedoch, dass diese Effekte in der Regel moderat und häufig vorübergehend sind. Empirische Studien weisen darauf hin, dass Änderungen der Mehrwertsteuer das Konsumverhalten beeinflussen können, insbesondere bei temporären Massnahmen und bei langlebigen Gütern, bei denen intertemporale Verschiebungen von Ausgaben eine Rolle spielen. Die im Vorstoss genannten Wirkungen lassen sich jedoch in dieser Allgemeinheit nicht bestätigen. Insbesondere bestehen keine gesicherten empirischen Befunde, wonach Mehrwertsteuererhöhungen systematisch zu deutlichen Rückgängen von Löhnen, Beschäftigung oder Wirtschaftswachstum führen. Im internationalen Vergleich gilt die Mehrwertsteuer als eine im Vergleich zu anderen Steuerarten weniger verzerrende Steuer, dies aufgrund ihrer breiten Bemessungsgrundlage und der grundsätzlichen Entlastung von Investitionen, da die Mehrwertsteuer auf Investitionen in der Regel als Vorsteuer abgezogen werden kann. Ihre konkreten Auswirkungen hängen jedoch wesentlich von der Ausgestaltung der Steuer, der Wahrnehmung durch die Haushalte sowie dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld und der Verwendung der zusätzlichen Einnahmen ab.