26.3210 · Postulat · 2026-03-18
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten, welcher nachfolgende Inhalte erfasst und allfällige Massnahmen vorzuschlagen:
Anzahl Fälle (begünstigte Arbeitnehmer/Erwerbstätige) und Ergebnisse in der Unfallversicherung nach UVG, welche jeweils in den Jahren 2010, 2015 und 2025 gesamtschweizerisch (SUVA und private Versicherungsgesellschaften) einer Wirtschaftlichkeits- resp. Missbrauchsprüfung unterzogen wurden. Anzahl Betroffene mit Schweizer BürgerrechtAnzahl Betroffene mit DrittstaatsangehörigkeitAnzahl Betroffene mit EU/EFTA-Bürgerschaft
Anzahl Fälle (begünstigte Arbeitnehmer/Erwerbstätige) und Ergebnisse in der Unfallversicherung nach VVG, welche jeweils in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025 gesamtschweizerisch einer Wirtschaftlichkeits- resp. Missbrauchsprüfung unterzogen worden sind. Anzahl Betroffene mit Schweizer BürgerrechtAnzahl Betroffene mit DrittstaatsangehörigkeitAnzahl Betroffene mit EU/EFTA-Bürgerschaft
Anzahl Fälle (begünstigte Arbeitnehmer/Erwerbstätige) und Ergebnisse im Bereich der Krankentaggeldversicherung nach KVG, welche jeweils in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025 gesamtschweizerisch einer Wirtschaftlichkeits- resp. Missbrauchsprüfung unterzogen worden sind. Anzahl Betroffene mit Schweizer BürgerrechtAnzahl Betroffene mit DrittstaatsangehörigkeitAnzahl Betroffene mit EU/EFTA-Bürgerschaft
Anzahl Fälle (begünstigte Arbeitnehmer/Erwerbstätige) und Ergebnisse im Bereich der Krankentaggeldversicherung nach VVG, welche jeweils in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025 gesamtschweizerisch einer Wirtschaftlichkeits- resp. Missbrauchsprüfung unterzogen worden sind. Anzahl Betroffene mit Schweizer BürgerrechtAnzahl Betroffene mit DrittstaatsangehörigkeitAnzahl Betroffene mit EU/EFTA-Bürgerschaft
Anzahl Fälle (begünstigte Arbeitnehmer) und Ergebnisse im Bereich der Arbeitslosentaggelder (ALV), welche jeweils in den Jahren 2010, 2015 und 2025 gesamtschweizerisch einer Wirtschaftlichkeits- resp. Missbrauchsprüfung unterzogen wurden. Anzahl Betroffene mit Schweizer BürgerrechtAnzahl Betroffene mit DrittstaatsangehörigkeitAnzahl Betroffene mit EU/EFTA-Bürgerschaft
Begründung
Die Versicherungen in der Schweiz beruhen auf Solidarität, Vertrauen und Gesetzesbindung. Damit dieses Vertrauen bestehen bleibt, braucht es transparente Daten. Heute fehlen öffentlich zugängliche Daten hierzu, welche nach Nationalität unterscheiden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Sozialversicherungen beruhen auf dem Solidaritätsprinzip: Versicherte sind je nach Lebenssituation Beitragszahlende oder Leistungsbeziehende. Entsprechend erfolgt keine systematische Beurteilung einzelner Leistungsfälle nach «Wirtschaftlichkeit» im Sinne einer individuellen Kosten-Nutzen-Abwägung, sondern eine Prüfung des gesetzlichen Anspruchs. 1 und 3. Die am 1. Oktober 2019 in Kraft getretene gesetzliche Grundlage ermöglicht es denSozialversicherern, die dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) unterstehen, unter bestimmten Voraussetzungen versicherte Personen verdeckt zu observieren. Seitdem erheben unter anderen die Krankenversicherer nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) in der Grundversicherung, die Unfallversicherer nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) oder die Invalidenversicherung IV jährlich statistische Daten zur Missbrauchsbekämpfung, die vom BSV publiziert werden (www.bsv.admin.ch/de/observationen). Die entsprechenden Daten liegen ab dem Jahr 2020 vor, die Zahlen für 2025 befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Eine Differenzierung nach Nationalität erfolgt nicht, unter anderem da hierfür im Rahmen der Aufsicht keine gesetzliche Grundlage besteht. Bei den Krankenversicherern, die eine Krankentaggeldversicherung nach KVG anbieten, werden auch aufgrund des geringen Marktvolumens (rund 4.1 % des Taggeldversicherungsmarkts) keine systematischen, fallspezifischen Auswertungen zu Missbrauchsprüfungen vorgenommen. 2 und 4. Die FINMA erhebt keine Daten zur Wirtschaftlichkeits- oder Missbrauchsprüfung durch die Versicherungsunternehmen in der Unfall- und Krankentaggeldversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG; SR 221.229.1). Die Aufgabe der FINMA besteht grundsätzlich darin zu prüfen, ob die Versicherungsunternehmen im Sinne von Artikel 14 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG; SR 961.01) eine einwandfreie Geschäftstätigkeit gewährleisten, wozu auch ein angemessenes System zur Überprüfung von Schadenfällen gehört. Eine systematische Erfassung der Anzahl der von den Versicherungsunternehmen geprüften Fälle wäre weder zwecks- noch verhältnismässig. 5. In der Arbeitslosenversicherung (ALV) werden Fälle risikobasiert und stichprobenartig auf Missbrauch überprüft. Missbräuche werden in den Systemen der ALV individuell erfasst. Infolgedessen sind Daten zur Nationalität nicht mit Missbrauchsdaten verbunden und auswertbar. Für eine solche Erfassung besteht weder eine gesetzliche Grundlage noch ein versicherungstechnischer Bedarf. Da das Auszahlungssystem zudem kein Datenfeld für die Nationalität vorsieht, können entsprechende Informationen auch rückwirkend nicht aus dem System gewonnen werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.