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26.3230 · Interpellation · 2026-03-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Das schweizerische Tierwohlprogramm «Regelmässiger Auslauf im Freien» (RAUS) stellt sicher, dass Nutztiere regelmässig Zugang zu einer Weide oder einer Auslauffläche im Freien haben. So ist vorgesehen, dass die Tiere im Sommer an mindestens 26 und im Winter an mindestens 13 Tagen pro Monat Auslauf erhalten. Die Einhaltung der Vorgaben wird streng kontrolliert. Das Programm ist ein bewährtes Instrument zur Verbesserung des Tierwohls in landwirtschaftlichen Betrieben. Allerdings variiert die Teilnahmequote je nach Tierkategorie erheblich: 2024 lag sie bei über 90 Prozent bei Kühen, bei rund 50 Prozent bei Schweinen und bei unter 10 Prozent bei Mastgeflügel.

Um die Wirksamkeit dieses Anreizinstruments weiter zu steigern, könnte eine Anpassung der Beiträge in Betracht gezogen werden, die den tatsächlichen Mehrkosten der einzelnen Nutztiersektoren Rechnung trägt.

Ist der Bundesrat bereit:

  1. eine nach Tierkategorie differenzierte Anpassung der Beiträge für regelmässigen Auslauf im Freien zu prüfen?

  2. zu evaluieren, ob ein stufenweise ausgestalteter Zugang zu den Weidebeiträgen sinnvoll wäre, um die Teilnahme der Betriebe am Programm zu fördern?

Stellungnahme des Bundesrates

1.) Die Beiträge für den Regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) sind bereits heute nach Tierkategorie differenziert ausgestaltet. So erhält ein Betrieb für Milchkühe 190 Franken pro Grossvieheinheit (GVE) und Jahr und für Legehennen 290 Franken pro GVE und Jahr. Die tiefere RAUS-Beteiligung bei Geflügel im Vergleich zu Rindern ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Geflügelproduktion oft stark indoor-optimiert ist (z.B. Stallsysteme mit kontrolliertem Klima). Zudem kann Auslauf mit Aussenklimabereich und Weide zu zusätzlichem Investitionsbedarf in Infrastrukturen führen und das Risiko für Krankheiten wie z.B. der Vogelgrippe erhöhen. Des Weiteren ist der Auslauf in der Rinderhaltung in der Schweiz traditionell und kulturell stark verankert, während die Umstellung auf RAUS insbesondere bei Geflügelmastbetrieben einen fundamentalen Systemwechsel bedeuten kann. 2.) Das Parlament hat den Bundesrat mit der Motion 22.4251 beauftragt, bis Ende 2027 eine Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) vorzulegen. Im Zentrum dieser Vorlage stehen eine Vereinfachung der agrarpolitischen Instrumente sowie eine Reduktion des administrativen Aufwands. Gleichzeitig soll die Eigenverantwortung der Betriebe gestärkt werden, indem Leistungen der Landwirtschaft zugunsten von Gesellschaft und Umwelt vermehrt ergebnis- statt massnahmenorientiert abgegolten werden. Im Rahmen der Ausarbeitung der AP30+ wird der Bundesrat prüfen, wie die Direktzahlungen im Bereich des Tierwohls und der Weideförderung ergebnisorientierter ausgestaltet werden können. Dabei werden auch technische Lösungen geprüft, welche stufenweise oder linear ansteigende Beiträge je nach erbrachten Leistungen in Bezug auf das Tierwohl oder den Weidegang ermöglichen.